Die von Dwayne „The Rock“ Johnson mitgegründete Energy-Drink-Marke ZOA Energy hat einem Vergleich in Höhe von 3 Millionen US-Dollar zugestimmt, um eine Sammelklage beizulegen. Hintergrund sind Vorwürfe über irreführende Werbeaussagen.
In der ursprünglichen Klage vom Oktober 2023 hieß es, ZOA habe seine Getränke fälschlicherweise als „frei von Konservierungsstoffen“ beworben, obwohl sie nachweislich Zitronensäure und Ascorbinsäure (Vitamin C) enthalten – beides als Konservierungsmittel bekannt.
„0 Konservierungsstoffe“ – aber mit Zitronensäure?
Die Kläger warfen ZOA vor, Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Label „0 Preservatives“ in die Irre geführt zu haben. Der Konzern weist alle Vorwürfe zurück und erklärt in Gerichtsdokumenten, die Etikettierung sei „wahrheitsgemäß, korrekt und gesetzeskonform“. Dennoch einigte man sich auf einen Vergleich ohne Schuldeingeständnis.
Wer bekommt Geld – und wie viel?
Laut Vergleichsportal haben Kund*innen Anspruch auf Entschädigung, wenn sie zwischen dem 1. März 2021 und dem 21. November 2025 ein ZOA-Getränk mit dem Hinweis „0 Preservatives“ gekauft haben.
Die Entschädigung richtet sich danach, ob man einen Kaufbeleg vorlegen kann:
-
Ohne Beleg: 1 $ pro Dose, max. 10 $ pro Haushalt
-
Mit Beleg: 1 $ pro Dose, bis zu 150 $ pro Haushalt
Ansprüche können bis zum 20. Februar 2026 online eingereicht werden.
Wann wird ausgezahlt?
Die finale gerichtliche Anhörung ist für den 26. März 2026 angesetzt. Erst wenn das Gericht den Vergleich endgültig genehmigt – und eventuelle Einsprüche geklärt sind – wird das Geld ausgezahlt.
Was passiert, wenn man nichts tut?
Wer sich nicht aktiv anmeldet, verzichtet auf jegliche Entschädigung – und verliert auch das Recht, später selbst zu klagen. Wer sich vom Vergleich ausschließen will, muss dies bis zum 13. Februar 2026 tun. Dann bleibt das Klagerecht erhalten, aber es gibt kein Geld aus dem Vergleichstopf.
Kommentar hinterlassen