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Zamaro erfolgreich abgemahnt

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Das Angebot der Firma Zamaro klingt verlockend: Wer beim Ausmisten des Kleiderschrankes auf Sachen stößt, die er nicht mehr leiden mag, kann diese einfach einsenden und sich im Gegenzug neue – gebrauchte – Kleidung anderer Mitglieder des Tauschkreises aussuchen.

Aus kostenlos wird richtig teuer

Die Idee reizte auch Frau H. Sie meldete sich für eine kostenlose 7-tägige Test-Mitgliedschaft an. Bei dieser sollte sie nur die Versandkosten für die Kleidung in Höhe von 3,90 Euro zahlen. Dass dahinter eine kostspielige Abofalle steckte, ahnte sie nicht. Erst sechs Tage später musste Frau H. feststellen, dass nicht 3,90 Euro, sondern 64 Euro von ihrem Konto abgebucht worden waren. Wie war das möglich?

Aus dem kostenlosen Test wurde nach Ablauf automatisch eine kostenpflichtige 24-wöchige Plus-Mitgliedschaft zum Preis von 384 Euro – ein teurer Spaß. Der Grund: Bei der Anmeldung erschien ein kleingedruckter Text, in dem es hieß:

„Lasse ich in den nächsten sieben Tagen nichts von mir hören, startet Zamaro automatisch die vierundzwanzigwöchige Swap-PLUS Mitgliedschaft zu 16 EURO wtl. für mich“.

Unabhängig, ob dieser Hinweis ausreichend ist, eine Vertragsverlängerung wirksam zustande zu bringen, widerrief Frau H. ihre vermeintliche Mitgliedschaft vorsorglich noch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen. Nun sollte die Angelegenheit erledigt sein, dachte Frau H. Aber sie irrte. Zamaro erklärte das Widerrufsrecht für erloschen und führte aus:

„Du hast den „Kostenlosen Test-Vertrag“ abgeschlossen. Der kostenlose Test-Vertrag beinhaltet die gratis Dienstleistung für die Berarbeitung Deines 1. Warenkorbes. Diese war für Dich mit 0,00 € gebührenfrei. Wunschgemäß hat Zamaro sofort und ohne Verzögerung mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen und die Dienstleistung des Test Vertrags vollständig für Dich erbracht. Das Widerrufsrecht ist durch Deine ausdrückliche Zustimmung im Bestellprozess vorzeitig erloschen.“

Stimmt das? Nein, finden wir und haben Zamaro erfolgreich abgemahnt.

Schluss mit Tricksereien

Bei der Test-Mitgliedschaft und der anschließenden Plus-Mitgliedschaft handelt es sich nämlich um einen einheitlichen Vertrag. Die Leistung ist daher erst dann vollständig erbracht, wenn Zamaro-Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit von 24 Wochen und 7 Tagen die Möglichkeit hatten, die Vorteile ihrer Mitgliedschaft zu nutzen. Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts aufgrund einer vollständig erbrachten Leistung ist im Falle von Zamaro also gar nicht möglich.

Mit einer Unterlassungserklärung hat sich die Kleidertauschbörse daher nun verpflichtet,

„gegenüber Verbrauchern, die ihre auf den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrages gerichtete Willenserklärung fristgerecht widerrufen haben, zu behaupten, das Widerrufsrecht sei vorzeitig erloschen“.

Geld zurückfordern

Nun da Zamaro endlich eingesehen, dass sich das Gesetz nicht nach Belieben zurechtbiegen lässt, sollten sich Betroffene ihr Geld zurückholen. Wenn Sie also eine Test-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, die trotz fristgerechten Widerrufs ungewollt in eine kostenpflichtige Plus-Mitgliedschaft überging, können Sie sich bereits gezahlte Beiträge erstatten lassen. Nutzen Sie hierfür einfach unseren Musterbrief (Download 90 Cent). Beachten Sie, dass die Erstattungsansprüche binnen drei Jahren nach Vertragsschluss verjähren.

Noch Fragen?

Wenn Sie Probleme mit Zamaro oder anderen Online-Portalen haben, helfen Ihnen unsere Juristen weiter. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.

Stand vom Freitag, 15. Juli 2016

Quelle:VZHH

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