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Zahlen bitte: ZhongDe Waste Technology AG

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Die BaFin hat am 12. März 2018 gegen die ZhongDe Waste Technology AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. (neu: §§ 114 ff.) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 565.000 Euro angedroht.

Die ZhongDe Waste Technology AG hatte gegen §§ 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 in Verbindung mit § 37y Nummer 2 (neu: §§ 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie 115 Absatz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2) WpHG verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 6 Absatz 2 Sätze 1 und 2 (alt: § 4 Absatz 2 Satz 1) WpHG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 13 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG).

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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