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Zahlen bitte – sagt die BaFin

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Covestro AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Die BaFin hat am 7. Oktober 2020 eine Geldbuße in Höhe von 600.000 Euro gegen die Covestro AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Covestro AG hatte eine Schwellenberührung in Bezug auf eigene Aktien nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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