Allgemeines

Zahlen bitte

CopyrightFreePictures (CC0), Pixabay
Teilen

Pressemitteilung: Strafbefehl über 480.000 Euro gegen Youtuber wegen illegalen Glücksspiels erlassen

Obwohl ihn das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt darauf aufmerksam gemacht haben soll, dass er strafbare Handlungen begeht, soll ein Youtuber von Oktober 2021 bis Mai 2022 51 Mal an illegalen Glücksspielen bei Online-Casinos teilgenommen zu haben und jedenfalls 37 Mal auf den von ihn betriebenen Kanälen auch Werbung für diese gemacht zu haben. Das Amtsgericht Tiergarten hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft daher nun einen Strafbefehl gegen ihn erlassen.

Die Gesamtgeldstrafe für die 51 Taten der Beteiligung an einem öffentlichen Glücksspiel, davon in 37 Fällen in Tateinheit mit Werbung für öffentliches Glücksspiel, beläuft sich dabei auf insgesamt 120 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe legte das Gericht aber antragsgemäß auf 4.000 Euro fest. Grundlage dafür waren die Bekundungen des Angeschuldigten, der 2022 auch als Markenbotschafter einer Erotikmesse fungierte, zur Höhe seiner Einnahmen in sozialen Medien, bei denen zu seinen Gunsten noch ein Abschlag vorgenommen wurde. Die Gesamtgeldstrafe beläuft sich somit aber gleichwohl auf 480.000 Euro.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

Strafgesetzbuch (Auszug)
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
1. gewerbsmäßig oder

2. als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(4) Wer für ein öffentliches Glücksspiel (Absätze 1 und 2) wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel (§ 284) beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: Was bedeuten die geplanten Kapitalmaßnahmen der q.beyond AG für Aktionäre?

Interviewer:Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere...

Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...