Startseite Allgemeines Wussten Sie schon…………
Allgemeines

Wussten Sie schon…………

Teilen

Ab dem 1. Juli 2010 können Verbraucher von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Das Guthaben wird in Höhe des Pfändungsfreibetrages gegen Pfändungen geschützt, wodurch die Funktionsfähigkeit des Girokontosfür den Schuldner erhalten bleibt. Dies sieht das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vor.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wer ist Nick Reiner? – Der Sohn von Rob und Michele Reiner im Zentrum eines Familiendramas

Nick Reiner, Sohn des bekannten Regisseurs Rob Reiner (Stand by Me, Harry...

Allgemeines

Warner Bros. Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab – Machtkampf in Hollywood spitzt sich zu

Der Bieterkrieg um Warner Bros. Discovery (WBD) geht in die nächste Runde:...

Allgemeines

Warnliste der Schweizer Polizie in Sachen Cryptobetrugsverdacht

Diese Onlineplattformen und Kryptowährungsadressen wurden uns von Nutzern aufgrund verdächtiger Aktivitäten gemeldet,...

Allgemeines

Maduro plant schon Blockade der Golfkarts in Mar-a-Lago

Der bizarre Schlagabtausch zwischen Donald Trump und Nicolás Maduro hat eine neue,...