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Ab dem 1. Juli 2010 können Verbraucher von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Das Guthaben wird in Höhe des Pfändungsfreibetrages gegen Pfändungen geschützt, wodurch die Funktionsfähigkeit des Girokontosfür den Schuldner erhalten bleibt. Dies sieht das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vor.

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