Startseite Allgemeines Wussten Sie schon…………
Allgemeines

Wussten Sie schon…………

Teilen

Ab dem 1. Juli 2010 können Verbraucher von ihrer Bank verlangen, dass ihr Girokonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird. Das Guthaben wird in Höhe des Pfändungsfreibetrages gegen Pfändungen geschützt, wodurch die Funktionsfähigkeit des Girokontosfür den Schuldner erhalten bleibt. Dies sieht das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vor.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Ehemaliger FBI-Chef Robert Mueller gestorben

Der frühere FBI-Direktor und Sonderermittler Robert Mueller ist im Alter von 81...

Allgemeines

Life Forestry: Neue Chance oder wieder ein Risiko?

Viele Anleger von Life Forestry haben gerade eine E-Mail bekommen. Darin steht:...

Allgemeines

Bericht: Taliban-Mitglied soll afghanische Botschaft in Berlin führen

Ein Mitglied der islamistischen Taliban soll künftig die afghanische Botschaft in Berlin...

Allgemeines

Kritische und faire Analyse des Konzernabschlusses 2023 von Neways Electronics (

Gesamtbewertung (kurz) Der Abschluss zeigt operatives Wachstum und eine deutliche Ergebnisverbesserung, gleichzeitig...