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Wotan Finanzen UG (haftungsbeschränkt), Puchheim: BaFin hat Einstellung des Einlagengeschäfts angeordnet

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Wotan Finanzen UG (haftungsbeschränkt), Puchheim: BaFin hat Einstellung des Einlagengeschäfts angeordnet

Die BaFin hat der Wotan Finanzen UG (haftungsbeschränkt) mit Bescheid vom 30. März 2021 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen.

Die Wotan Finanzen UG (haftungsbeschränkt) bietet den Abschluss von „Bausparer-Verträgen“ an und bewirbt diese auf der Internetseite bausparer.online. Die Wotan Finanzen UG (haftungsbeschränkt) betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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