Inhaberschuldverschreibungen bergen natürlich auch immer in der letzten Konsequenz das Risiko eines Totalverlustes, auch dann wenn das unter dem Mantel einer Genossenschaft passiert. Eine Inhaberschuldverschreibung, die eine Genossenschaft herausgibt muss man genauso mit gesundem Misstrauen betrachten wie jede andere Kapitalanlage auch. Das sollte man als Anleger nicht vergessen, bei all den blumigen Worten, die die Unternehmen dann ihrer Eigendarstellung auch finden mögen.
Vorteile & Sicherheiten:
- Urkunde sichert verbrieftes Recht auf jährliche Zinszahlung und Kapitalrückzahlung nach Ende der Laufzeit
- Übertragbarkeit der Urkunde (z.B. an Kinder und Enkel)
- Stückelung in 100,00 €-Schritten möglich
- Ausgabe und Rücknahme der Urkunde erfolgen gebührenfreiDie Zinserträge unterliegen nicht der Kapitalertragssteuer (Zinsabschlag)!
Sie sind jedoch Bestandteil der persönlichen Einkommenssteuererklärung.
Wir sichern Ihnen selbstverständlich bankenübliche Vertraulichkeit zu.
Für die Beratung stehen Ihnen:
- Annegret Stein, Telefon 83330-51
- Monika Brandes, Telefon 83330-50
- sowie die beiden Vorstände Uwe Klinger und Dieter Lappann gern zur Verfügung
Hinweis an alle Inhaber von IHS:
1. Die Rückzahlung des Anlagebetrages ist je nach Laufzeit am 1. eines Monats fällig. Falls eine abgelaufene IHS in einen neuen Vertrag ohne Unterbrechung der Laufzeit eingebunden werden soll, ist dies ohne Zinsverlust bis zum Ablauf des Monats der Fälligkeit möglich. Bei verspäteter Einlösung, also ab dem nächsten 1. des Monats, der auf die Endfälligkeit folgt, ist eine Neuanlage erst ab dem nächsten 1. des Folgemonats möglich.
2. Zinsen für die IHS werden generell ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ausgezahlt. Eine vorzeitige Verrechnung von Zinsen für eine Neuanlage einer abgelaufenen IHS ist nicht statthaft.
3. Barauszahlungen ab 5.000,00 € sind durch den Anleger mindestens fünf Bankarbeitstage vor dem gewünschten Auszahlungstermin anzumelden.
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