Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat am 26. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wilhelmshaven Brauerei GmbH (HRB 217383, AG Oldenburg) angeordnet. Verfügungen des Unternehmens sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel (Bremen) bestellt. Schuldner der Brauerei dürfen Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten.
Rechtsmittel:
Die Antragstellerin kann die Entscheidung per sofortiger Beschwerde anfechten. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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