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WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens Berufung einlegen.

Das entschied das höchste Zivilgericht heute in London.Damit kann der 40-jähriger Australier zunächst nicht nach Schweden ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe gegen zwei Frauen ermittelt wird. Assange weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer Verleumdungskampagne.

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