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Wie lange schaut die Staatsanwaltschaft Oldenburg dem Treiben noch zu?

padrefilar (CC0), Pixabay
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Für uns ist es nicht nachvollziehbar, warum die Oldenburger Justiz in Sachen Deutsche Lichtmiete und Alexander Hahn nicht einmal allem Handeln von Alexander Hahn in der Öffentlichkeit in Sachen Deutsche Lichtmiete einen Riegel vorschiebt.

Das möglicherweise alleine aus Gründen des Schutzes der Anleger, aber auch, damit nicht noch einmal und noch mehr Schaden entsteht. Genau das kann natürlich jetzt passieren, wenn man die Aktivitäten des Kostenlosens-Beraters des Unternehmen Ligth Now AG i.G. aktuell sieht. Alexander Hahn hat die Deutsche Lichtmiete vor die Wand gefahren, ohne Wenn und Aber.

Jetzt im Duett mit Möchtegern-Sanierer Dr. Gert Sieger dann den Anlegern auch möglicherweise noch die „Leuchten abluchsen“ zu wollen mit einem fadenscheinigen Unternehmenskonzept, das muss man zivilrechtlich aber auch strafrechtlich ganz schnell unterbinden.

Dem zuständigen Insolvenzverwalter haben wir das uns zugespielte Schreiben zur Verfügung gestellt. Er war regelrecht erbost, will jetzt gegen Dr. Gert Sieger gerichtlich vorgehen. Natürlich kann ich das als Insolvenzverwalter nicht hinnehmen. So Rüdiger Weiß in einem kurzen telefonischen Statement. Was er nun genau unternehmen will, wollte er dann aber nicht sagen.

Möglicherweise wird aber dann aus einer AG i.G. eine AG i.K., aber damit kennt sich ja gerade Kostenlos-Berater Alexander Hahn bestens aus.

Unser Rat:

Anleger sollten sich hier beim zuständigen Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg melden, da dort der Sitz der Gesellschaft von Dr. Sieger mit Kostenlos-Berater Alexander Hahn ist.

Alexander Hahn kann man nur noch eines sagen:

Schämen sie sich!

 

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