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Wie funktionieren Trumps neue globalen Zölle – und was kommt als Nächstes?

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass Präsident Donald Trump mit seinen im vergangenen Jahr verhängten weltweiten Strafzöllen seine Befugnisse überschritten hat. In einem 6:3-Urteil stellte das Gericht fest, dass Trump das Notstandsgesetz von 1977 – den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) – nicht nutzen durfte, um nahezu weltweit Importzölle zu erheben.

Doch nur Stunden nach der Entscheidung reagierte Trump und kündigte neue Zölle auf einer anderen gesetzlichen Grundlage an. Was bedeutet das konkret – und welche Fragen sind noch offen?

Welche Zölle wurden für rechtswidrig erklärt – und warum?

Das Urteil vom 20. Februar betrifft ausschließlich die Zölle, die Trump unter Berufung auf den IEEPA eingeführt hatte. Dieses Gesetz erlaubt es dem Präsidenten, in nationalen Notlagen den Handel zu regulieren.

Trump hatte im Februar 2025 zunächst Importe aus China, Mexiko und Kanada mit Zöllen belegt und dies mit dem Fentanyl-Schmuggel begründet. Später weitete er die Maßnahmen am sogenannten „Liberation Day“ massiv aus und verhängte Zölle zwischen 10 und 50 Prozent auf Waren aus nahezu allen Ländern der Welt. Als Begründung führte er das Handelsdefizit der USA an.

Das Gericht stellte klar: Die Befugnis zur Einführung neuer Steuern liegt beim Kongress – nicht beim Präsidenten. Zudem diene der IEEPA der Regulierung, nicht der Einnahmenerzielung.

Nicht betroffen von der Entscheidung sind andere Zölle, die Trump auf Basis unterschiedlicher Gesetze eingeführt hatte, etwa branchenspezifische Abgaben auf Stahl, Aluminium, Holz oder Autos nach Abschnitt 232 des Trade Expansion Act von 1962. Diese bleiben bestehen.

Neue Zölle auf Basis eines anderen Gesetzes

Unmittelbar nach dem Urteil griff Trump auf Abschnitt 122 des Trade Act von 1974 zurück – ein bislang kaum genutztes Instrument. Es erlaubt dem Präsidenten, für bis zu 150 Tage Zölle von bis zu 15 Prozent zu verhängen, um Zahlungsbilanzprobleme zu adressieren.

Zunächst setzte Trump einen globalen Zollsatz von 10 Prozent fest, kündigte jedoch kurz darauf an, diesen auf 15 Prozent anzuheben.

Nach Ablauf der 150 Tage müsste der Kongress aktiv werden. Beobachter weisen jedoch darauf hin, dass das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet, die Zölle nach Ablauf erneut zu verhängen – etwa durch eine neue Notstandserklärung.

Parallel prüft die Regierung weitere Optionen, etwa Zölle nach Abschnitt 301 des Trade Act von 1974, der „unfaire“ Handelspraktiken sanktionieren soll, oder erneut Maßnahmen nach Abschnitt 232 aus Gründen der nationalen Sicherheit.

US-Finanzminister Scott Bessent erklärte, durch die Kombination verschiedener Rechtsgrundlagen könne das Zollaufkommen im Jahr 2026 „nahezu unverändert“ bleiben – trotz des Wegfalls der IEEPA-Zölle.

Werden Unternehmen oder Verbraucher entschädigt?

Die unter IEEPA erhobenen Zölle brachten Schätzungen zufolge rund 130 Milliarden Dollar ein. Das Gericht äußerte sich jedoch nicht dazu, ob diese Gelder zurückerstattet werden müssen.

Trump und Finanzminister Bessent rechnen mit langwierigen Gerichtsverfahren. Wahrscheinlich wird das US-Handelsgericht darüber entscheiden.

Experten gehen davon aus, dass vor allem größere Unternehmen Erstattungen beantragen werden, da kleinere Betriebe oft nicht die Ressourcen für komplexe Antragsverfahren haben. Bereits vor dem Urteil hatten über 1.000 Unternehmen Rückerstattungen beantragt.

Politisch forderte der demokratische Gouverneur von Illinois, JB Pritzker, eine Rückzahlung von 1.700 Dollar pro Haushalt. Trump selbst hatte mehrfach mit sogenannten „Tarif-Rabatt-Schecks“ geliebäugelt – konkrete Pläne blieben jedoch unklar.

Welche Zölle gelten jetzt?

Die neuen globalen Zölle nach Abschnitt 122 sollen grundsätzlich für alle Importe gelten – unabhängig vom Herkunftsland. Auch Länder, die Handelsabkommen mit den USA geschlossen haben, etwa Großbritannien, Indien oder die EU, würden unter die neue Regelung fallen.

Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Bestimmte Warengruppen bleiben zollfrei, darunter:

  • kritische Mineralien und Metalle

  • Energieprodukte und natürliche Ressourcen

  • landwirtschaftliche Erzeugnisse

  • Arzneimittel

  • Elektronik

  • Fahrzeuge

  • Luftfahrtprodukte

  • Bücher und Informationsmaterialien

  • Geschenke und Reisegepäck

Auch Waren im Rahmen des nordamerikanischen Handelsabkommens USMCA (USA, Mexiko, Kanada) bleiben ausgenommen. Gleiches gilt für bestimmte Textilien aus mittelamerikanischen Staaten im Rahmen bestehender Freihandelsabkommen.

Gleichzeitig hält Trump an der Abschaffung der sogenannten „de minimis“-Regel fest. Diese hatte bislang erlaubt, Waren im Wert von bis zu 800 Dollar zollfrei einzuführen.

Was bedeutet das alles?

Die Entscheidung des Supreme Court ist ein deutlicher Rückschlag für Trumps Handelspolitik, beendet die Zollstrategie jedoch keineswegs. Stattdessen verschiebt sich der juristische Rahmen.

Die kommenden Monate dürften von neuen Verfahren, möglichen Gegenmaßnahmen von Handelspartnern und politischen Auseinandersetzungen im Kongress geprägt sein. Für Unternehmen und Verbraucher bleibt vor allem eines: Unsicherheit.

Denn auch wenn sich die rechtliche Grundlage ändert – höhere Importkosten und ihre wirtschaftlichen Folgen könnten bestehen bleiben.

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