Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet heute über Grundstücks-Enteignungen zu DDR-Zeiten.
Konkret geht es um zwei Grundstücke in Potsdam-Babelsberg und in Erfurt. Während der Nazi-Zeit mussten die jüdischen Besitzer das Land zwangsweise verkaufen, zu DDR-Zeiten wurden die Grundstücke verstaatlicht. Die Erben der früheren Besitzer sehen sich in ihren Eigentumsrechten verletzt und fordern eine angemessene Entschädigung. Die Bundesrepublik lehnt das bislang ab.
Quelle:MDR
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