Startseite Allgemeines WhatsApp-Gruppen sind das neue Callcenter der Finanzbetrüger“
Allgemeines

WhatsApp-Gruppen sind das neue Callcenter der Finanzbetrüger“

Tomasz_Mikolajczyk (CC0), Pixabay
Teilen

Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow


Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt aktuell vor angeblichen WhatsApp-Gruppen im Namen von Candriam Europa. Was genau steckt hinter dieser Warnung?

Michael Iwanow:
Die BaFin hat festgestellt, dass derzeit WhatsApp-Gruppen und Chats unter dem Namen „Candriam Europa“ kursieren, in denen vermeintliche Finanzexperten wie Marius Schnider und eine Amelie Kaiser angeblich Kaufempfehlungen für Aktien und Kryptowährungen geben. Diese Personen existieren jedoch gar nicht – und die echte Candriam-Gruppe hat mit diesen Angeboten überhaupt nichts zu tun.
Hier handelt es sich eindeutig um Identitätsmissbrauch. Die Betrüger verwenden den Namen eines renommierten Finanzunternehmens, um Vertrauen zu schaffen und Anleger in betrügerische Investitionsprogramme zu locken.


Frage: Wie funktioniert diese Masche konkret?

Michael Iwanow:
Das Vorgehen folgt einem klaren Muster, das wir aus zahlreichen Fällen kennen:
Zunächst werden über Instagram, Facebook oder TikTok Werbeanzeigen geschaltet – meist mit dem Versprechen von kostenlosen Aktien-Tipps oder exklusivem Finanzwissen. Wer reagiert, wird in eine WhatsApp-Gruppe eingeladen.
Dort tritt ein angeblicher Experte auf, der durch eine vermeintliche Assistentin unterstützt wird. Beide bauen über Wochen hinweg Vertrauen und Gruppendynamik auf, teilen „Markteinschätzungen“ und wecken den Eindruck von Professionalität.

Nach einiger Zeit werden die Mitglieder aufgefordert, ein Handelskonto – oft ein sogenanntes „DMA-Konto“ – zu eröffnen oder sich bei einer App anzumelden, über die man „empfohlene Finanzinstrumente“ handeln könne. Diese Plattformen sind allerdings nicht lizenziert.
Einzahlungen laufen fast immer über ausländische Konten oder Krypto-Transaktionen. Anfangs gibt es scheinbar funktionierende Testauszahlungen – danach wird das Geld blockiert, neue Einzahlungen werden gefordert, und irgendwann ist der Kontakt komplett abgebrochen.


Frage: Warum sind solche Betrugsformen über WhatsApp und Social Media so erfolgreich?

Michael Iwanow:
Weil sie menschliche Psychologie ausnutzen. In Gruppenchats entsteht schnell ein Gemeinschaftsgefühl – man sieht andere „Teilnehmer“, die scheinbar Gewinne machen, und will dazugehören.
Hinzu kommt: Der Kontakt wirkt persönlich, freundlich und vertrauenswürdig. Die Täter sind rhetorisch geschult, sprechen von „Teamgeist“, „Finanzbildung“ oder „gemeinsamen Projekten“.
Das Ganze erinnert an die Mechanismen klassischer Anlagebetrügereien – nur dass WhatsApp, Telegram oder Instagram heute die Rolle des modernen Callcenters übernommen haben.


Frage: Welche rechtlichen Verstöße liegen hier konkret vor?

Michael Iwanow:
Mehrere. Zum einen werden Finanz- und Kryptodienstleistungen ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4 KWG) sowie dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7 KryptoMaAufsG) angeboten.
Zum anderen liegt ein klarer Identitätsmissbrauch vor, da der Name Candriam Europa unbefugt verwendet wird, um Anleger zu täuschen.
In vielen Fällen kommen auch Betrugstatbestände nach § 263 StGB in Betracht, insbesondere wenn Anleger gezielt zu Zahlungen verleitet werden.


Frage: Die BaFin hat in den letzten Wochen mehrfach vor betrügerischen Plattformen gewarnt – etwa GTF Group, NovasTrade oder BLOOH Solution Ltd.. Sehen Sie hier ein größeres Muster?

Michael Iwanow:
Definitiv. Wir sehen derzeit eine Welle professionell organisierter Finanzbetrügereien, die sich digital tarnt. Die Täter nutzen seriös klingende Firmennamen, täuschend echte Websites und soziale Netzwerke, um Kleinanleger zu ködern.
Einige Seiten geben sich als deutsche Firmen mit Sitz in Berlin oder Frankfurt aus – tatsächlich liegen die Betreiber aber außerhalb der EU.
Besonders gefährlich ist, dass diese Plattformen oft kurzlebig sind: Sie verschwinden nach wenigen Wochen und tauchen unter neuen Domains wieder auf.


Frage: Was sollten Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn sie auf solche Angebote stoßen oder bereits investiert haben?

Michael Iwanow:
Zunächst gilt: Niemals Geld über WhatsApp, Telegram oder Social Media an unbekannte Anbieter überweisen.
Wer bereits investiert hat, sollte sofort seine Bank oder Krypto-Börse informieren, um weitere Zahlungen zu stoppen, und Anzeige bei der Polizei erstatten.
Zudem rate ich, alle Nachrichten, Screenshots und Kontodaten zu sichern – das kann für die Ermittlungen entscheidend sein.
Und ganz wichtig: Nicht auf Druck oder Schuldgefühle reagieren. Täter versuchen oft, Opfer durch Schamgefühle vom Handeln abzuhalten.


Frage: Gibt es eine Möglichkeit, seriöse Anbieter schnell zu erkennen?

Michael Iwanow:
Ja. Anleger sollten grundsätzlich prüfen, ob ein Unternehmen in der Unternehmensdatenbank der BaFin oder im ESMA-Register gelistet ist. Nur dort registrierte Firmen dürfen in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Fehlt die Eintragung, ist das ein sofortiges Warnsignal.
Zudem sollte man skeptisch werden, wenn:

  • unrealistisch hohe Gewinne versprochen werden,

  • nur Kontakt über Messenger angeboten wird,

  • Einzahlungen in Kryptowährungen verlangt werden oder

  • der angebliche Firmensitz im Ausland liegt, aber auf Deutsch kommuniziert wird.


Frage: Wie beurteilen Sie die Rolle der Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang?

Michael Iwanow:
Die BaFin reagiert zunehmend schnell und veröffentlicht regelmäßig Warnmeldungen. Das ist wichtig, aber die Täter sind oft schneller.
Deshalb ist auch die Aufklärung der Öffentlichkeit entscheidend. Anleger müssen verstehen, dass es keinen „kostenlosen Aktienratgeber per WhatsApp“ gibt – und dass seriöse Finanzhäuser niemals in Messenger-Gruppen zu Einzahlungen auffordern.


Frage: Ihr Fazit, Herr Iwanow?

Michael Iwanow:
Digitale Anlagebetrügereien sind die moderne Form des Telefonbetrugs – nur raffinierter und globaler.
Anlegerinnen und Anleger sollten sich immer fragen: Würde eine echte Investmentfirma wirklich über WhatsApp neue Kunden suchen?
Wenn die Antwort „nein“ lautet – dann lieber Finger weg und BaFin-Datenbank prüfen, bevor es zu spät ist.


Fazit:
Die Warnungen der BaFin zeigen, wie dreist Betrüger heute vorgehen. Rechtsanwalt Michael Iwanow bringt es auf den Punkt:

„Wer Finanzprodukte über WhatsApp angeboten bekommt, ist nicht Teil einer exklusiven Investment-Community – sondern bereits Ziel eines Betrugsversuchs.“

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trumps neue Weltordnung wird Realität – Europa muss sich rasch neu ausrichten

Norwegen gewinnt. Wieder. Und wieder. Und wieder. Vier Wettbewerbe, viermal Gold –...

Allgemeines

„Es ist nie zu spät“: Savannah Guthrie bittet erneut um Freilassung ihrer Mutter – FBI untersucht DNA-Spur

Zwei Wochen nach dem mutmaßlichen Kidnapping ihrer 84-jährigen Mutter hat die US-Fernsehmoderatorin...

Allgemeines

Israel: Soldatinnen nach Verfolgung durch Ultraorthodoxe von Polizei gerettet

In der israelischen Stadt Bnei Brak sind zwei Soldatinnen der israelischen Armee...

Allgemeines

Kritik an Google: Gesundheits-Hinweise bei KI-Antworten zu unauffällig platziert

Der Technologiekonzern Google steht in der Kritik, weil er Warnhinweise bei KI-generierten...