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Weselsky Gedenktage gehen weiter

Tama66 (CC0), Pixabay
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Der Lokführerstreik kann nach einer erneuten Niederlage der Deutschen Bahn (DB) vor Gericht wie geplant bis Dienstagfrüh weitergehen. Das hessische Landesarbeitsgericht wies heute die Berufung der DB zurück, mit der der Staatskonzern den Arbeitskampf der Gewerkschaft GDL stoppen wollte.

Die DB wirft der Gewerkschaft vor, mit dem Streik nicht nur bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen zu wollen, sondern auch politische Ziele zu verfolgen.

Einen Eilantrag dazu hatte aber schon gestern in erster Instanz das Arbeitsgericht Frankfurt am Main abgewiesen. Vor der Berufungsverhandlung hatte die DB bekräftigt, dass sie ihren Kunden den Gang in die zweite Instanz schuldig sei.

„Im Moment werden Millionen von Fahrgästen Opfer der Machtinteressen der GDL“, sagte ein DB-Sprecher im Inforadio. Auf die Frage, ob die DB ein neues Angebot vorlegen werde, sagte er, es sei vielmehr an der Gewerkschaft, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Sie habe sich – anders als die Bahn – keinen Millimeter bewegt. „Die GDL kann hier kein Tarifdiktat durchziehen.“

 

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