Wertpapierinstitutsgesetz: BaFin konsultiert erneut Entwurf einer Vergütungsverordnung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut den Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) zum Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Stellungnahmen zum aktuellen Entwurf können bis zum 21. November 2022 per EMail an Konsultation-07-22@bafin.de eingereicht werden.

Hintergrund der erneuten Konsultation sind die zwischenzeitlich veröffentlichten „Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie (EU) 2019/2034“ der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). In ihrem daraufhin angepassten Entwurf hat die BaFin zudem Stellungnahmen berücksichtigt, die bei der ersten Konsultation im Jahr 2021 eingegangen sind.

Grundlage der WpIVergV ist das WpIG, das die europäische Wertpapierfirmenrichtlinie (Investment Firm Directive – IFD) umsetzt. Die WpIVergV dient der weiteren Umsetzung der IFD bezüglich der Konkretisierung der Vergütungsvorgaben.

Der Entwurf der WpIVergV erfasst ausschließlich „Mittlere Wertpapierinstitute“ im Sinne des § 2 Absatz 17 WpIG und sogenannte „übergeordnete Unternehmen“. Für „Kleine Wertpapierinstitute“ im Sinne des § 2 Absatz 16 WpIG findet die neue WpIVergV keine Anwendung. „Große Wertpapierinstitute“ im Sinne des § 2 Absatz 18 WpIG unterliegen wie bisher der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) auf Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG).

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