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Wer vom Hund gebissen wird, ist selbst Schuld

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Das entschieden am Dienstag die Richter des Oberlandesgerichts Hamm.

Demnach müsse jeder selbst wissen, auf was er sich einlässt, wenn man sich mit einem wütenden Hund anlegt.
Anlass des Urteils war die Schmerzensgeldklage einer Frau, die von einem Hund gebissen wurde. Diese hatte ihren eigenen Hund schützen wollen, der von einem kampfeslustigen Artgenossen attackiert wurde und verlor dabei durch einen Biss des fremden Hundes die Fingerkuppe.
Die Sorge um das eigene Tier sei zwar berechtigt gewesen, fanden die Richter. Doch hätte die Frau wissen müssen, dass sie sich in Gefahr begibt.
An ihrer Verletzung trage sie also zur Hälfte selbst die Schuld. So gibt es nur 3000 Euro für Verdienstausfall und Schmerzensgeld.

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