Startseite Allgemeines Wer den Kakao rührt, darf auch mittrinken – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der fairafric AG
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Wer den Kakao rührt, darf auch mittrinken – Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der fairafric AG

JaimeEstuardoColElias (CC0), Pixabay
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Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
sehr geehrte Stimmrechtsinhaberinnen, Bananenbesitzer und Anteilssammler,

es ist wieder so weit: Am 6. Februar 2026 um 14:30 Uhr laden wir Sie herzlich ein zur außerordentlichen Hauptversammlung im EineWeltHaus München (Schwanthalerstraße 80). Warum? Weil Weihnachten vorbei ist, die Schokolade aufgegessen – und es dringend Zeit für ein bisschen Aufsichtsratstheater ist.

🧐 Warum eigentlich „außerordentlich“?

Die Papaye GmbH (nein, kein Smoothie-Laden, sondern Aktionärin) hatte am 17. Dezember 2025 offenbar keine Lust auf Lebkuchen, dafür aber auf Machtveränderung – und forderte eine Hauptversammlung gemäß § 122 AktG. Und was Papaye will, das bekommt Papaye auch. Also: Bühne frei!

📋 Tagesordnung – oder: Was diesmal alles passiert

  1. Rauswurf à la carte
    Der Aufsichtsrat tanzt nicht mehr im Takt? Kein Problem:
    Herr Wolf-Rüdiger Daetz wird abgewählt. Tschüssikowski!

  2. Frischer Wind
    Stattdessen soll Ralph Graf Strachwitz übernehmen. Titel? Check. Wohnsitz in München? Check. Kompetenz? Wer weiß, aber klingt gut!

  3. Mehr ist mehr
    Der Aufsichtsrat soll auf sechs Sitze aufgestockt werden – damit man sich beim Diskutieren auch mal abwechseln kann.

  4. Noch ein Neuer
    Vorausgesetzt, das mit den sechs Sitzen klappt, soll auch noch Cord Budde dazu. Mehr Budde braucht das Land.

  5. Endlich was fürs Geld
    Aufsichtsrat neu, Satzung neu – und tada: mehr Kohle!
    1.000 Euro Standard, 10.000 für den Chef. Endlich lohnt sich das Sitzen.

💻 Teilnahmebedingungen für echte Profis

  • Eingetragen im Aktienregister? Check.

  • Bis spätestens 30. Januar 2026 angemeldet? Super.

  • Mail an: investors@fairafric.com

  • Oder ganz retro: Brief an Jonas Schaller, Landsberger Straße 155 – bitte kein Schokoaufstrich auf dem Umschlag.

🤝 Keine Zeit? Kein Problem!

Schicken Sie einfach jemanden, der für Sie winkt – äh, abstimmt. Auch Aktionärsvereinigungen oder Ihr smarter Chatbot sind willkommen (solange sie §135 AktG kennen).


München, Dezember 2025
Mit fairen Grüßen und einem Hauch Kakaoaroma
Der Vorstand

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