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„Wenn’s auf Telegram beginnt, endet’s meist beim Staatsanwalt“

ghasoub (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Redaktion: Frau Bontschev, die BaFin warnt aktuell gleich dreifach: vor dubiosen Telegram-Gruppen, vor einer App namens „NYLI“, vor der Website kigti(.)com und einer ganzen Schwemme an Krypto-Plattformen mit fantasievollen Namen. Wie schätzen Sie die Lage ein?

Kerstin Bontschev:
Die BaFin ist aktuell der einzige, der bei diesem digitalen Jahrmarkt noch den Überblick hat. Was wir hier sehen, ist kein Schneeballsystem mehr – das ist ein ganzer Eisberg an Betrugsmaschen. Und wer als Anleger denkt, „aber es sah doch alles so professionell aus“ – dem sage ich: Ja, genau das ist das Geschäftsmodell.

Redaktion: Telegram-Gruppen, angeblich „exklusive“ Krypto-Trading-Tipps und dann ein Link zur App – ist das schon strafbar?

Bontschev:
Für die Anleger leider nicht. Für die Betreiber? Durchaus. Denn hier geht’s um unerlaubte Finanzdienstleistungen, Vortäuschung einer Regulierung, teils Identitätsmissbrauch – das ist eine kriminelle Checkliste, kein Businessplan. Und das alles getarnt als „Investmentmöglichkeit“. Ich nenne das: Finanz-Folklore mit kriminellem Abgang.

Redaktion: Aber was sollen betroffene Anleger jetzt tun – außer sich über sich selbst zu ärgern?

Bontschev:
Sich nicht ärgern – sich wehren!
Denn oft ist mehr zu retten, als man denkt. Konkret:

  1. Alle Beweise sichern: Chatverläufe, App-Screenshots, Wallet-Adressen, Überweisungsbelege.

  2. Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für „Steuern“, „Verifizierung“ oder „Rücküberweisung“.

  3. Anwaltliche Prüfung, ob man gegen Zahlungsdienstleister oder Mittelsmänner vorgehen kann.

  4. Und: Strafanzeige stellen – je mehr Geschädigte das tun, desto schneller kann ermittelt werden.

Redaktion: Wie erkennen Anleger denn überhaupt, ob etwas seriös ist?

Bontschev:
Erste Faustregel: Wenn dir jemand auf Telegram verspricht, du wirst reich – wird in Wahrheit nur er reich.
Zweite Faustregel: Fehlt das Impressum, fehlt meist auch das Geld später.
Und drittens: Gibt’s keine BaFin-Erlaubnis? Finger weg. Die BaFin-Datenbank ist kein Hexenwerk – sondern eine gute erste Verteidigungslinie gegen Betrug.

Redaktion: Was sagt Ihnen die Tatsache, dass so viele dieser Plattformen völlig gleich aufgebaut sind, oft mit KI-Wording wie „Krypto-Handel 2.0“?

Bontschev:
Das ist wie Copy-Paste mit Dollarzeichen. Die Plattformen sehen aus wie Baukastensysteme mit Blenderoptik. Es geht nicht darum, Geld zu investieren – sondern Vertrauen zu simulieren, damit Anleger ihre Daten und ihr Kapital übergeben. Das ist keine Digitalisierung des Finanzmarktes, das ist Industrialisierung des Betrugs.

Redaktion: Und Ihr Rat für 2026?

Bontschev:
Krypto ist spannend. Blockchain ist die Zukunft. Aber Geldanlage bleibt kein Spielplatz.
Wer mit einer App handelt, deren Namen klingt wie ein Zahnarztbohrer („NYLIPLUS“), sollte nicht erwarten, dass er damit Rendite und kein Zahnweh bekommt.

Fazit:
Die BaFin warnt – und das ist gut so. Aber Warnungen allein reichen nicht. Betroffene sollten wissen: Sie haben Rechte. Und manchmal sogar Chancen, ihr Geld oder einen Teil davon zurückzuholen. Nur: Wer schweigt, hat schon verloren.

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