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Wenn Gold glänzt – aber nur auf dem Papier: Das Ende der Ophira Handelshaus GmbH

qimono (CC0), Pixabay
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Und trotzdem – man mag es kaum glauben – ist die Ophira Handelshaus GmbH insolvent.
(Aktenzeichen: 3609 IN 2840/25, Amtsgericht Charlottenburg, für alle, die gern schwarz auf weiß sehen, was glänzt und dann zu Staub zerfällt.)

Wie konnte das passieren?
Was also hat Geschäftsführer Alexander Filkorn falsch gemacht, dass seine glorreiche Idee vom „kostengünstigen Handel mit Gold und Silber“ in einem Umfeld scheiterte, in dem schon der bloße Gedanke an Krisenabsicherung glänzende Geschäfte verspricht?

Nun – vielleicht lag es an einem kleinen, unscheinbaren Detail: der Realität.

Gold bringt keine Zinsen – und auch keine Wunder

Ich erinnere mich lebhaft an meine Warnung vor fünf Jahren. Damals stellte ich die schlichte Frage:

„Bringt Gold eigentlich Zinsen?“

Eine rhetorische Frage, sicher – aber offenbar keine, die bei Ophira ernsthaft gestellt wurde.

In meinem Beitrag für Das Geld-Magazin von DER SPIEGEL („Goldrichtig?“, Ausgabe 1/2020) hatte ich das Geschäftsmodell bereits kritisch unter die Lupe genommen.

Filkorn gab sich damals selbstbewusst wie ein Barren Feingold.
Er winkte jede Kritik ab, sprach von Transparenz und legte mir stolz ein BaFin-Schreiben aus dem Jahr 2018 vor, das angeblich keine Erlaubnispflicht sah.
Ein Traum in Paragrafenform – wenn man fest genug daran glaubt.

Die Realität, BaFin und das böse Erwachen

Doch dann kam das Jahr 2022 – und mit ihm das Erwachen.
Die BaFin untersagte dem schwäbischen Goldhaus aus Adelsheim den Vertrieb seines Angebots „Strategie Plus“.

Die Begründung war so trocken wie unmissverständlich:

„Die Ophira Handelshaus GmbH hat keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.“

Mit anderen Worten:
Wer Geldanlagen vertreibt, sollte vorher lesen, was im Gesetz steht.

Dass die Aufsicht ein wenig Zeit brauchte, bis sie die Kursrichtung änderte, lag an der Bürokratie – pardon, an der „Erweiterung des Anwendungsbereichs“ durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (ein Wort, das länger ist als manche Geschäftsidee).


Das Ende glänzt nicht – es oxidiert

Und nun also die Insolvenz.
Das Verbot? Überflüssig geworden.
Der Markt? Ernüchtert.
Das Vertrauen? Eingeschmolzen.

Man könnte sagen: Die Insolvenz ist das ultimative Verkaufsprospekt, nur eben eines, das keiner billigen musste.

Bleibt nur eine Frage

Die spannendste Frage ist nun nicht juristischer, sondern ganz praktischer Natur:

Liegt das Gold im „Hochsicherheitstresor“ wirklich dort, wo es laut Prospekt liegen sollte?

Oder wird es – wie so oft in solchen Geschichten – bald heißen:
„Es war alles da, nur leider nicht mehr auffindbar.“


Gold mag beständig sein.
Geschäftsmodelle, die auf Halbwahrheiten und Hochglanzbroschüren gebaut sind, sind es nicht.

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