Interview mit dem Bautzener Rechtsanwalt Jens Reime über die Risiken grenzüberschreitender Kapitalanlagen bei Schweizer Anbietern wie Finakey SA
Redaktion: Herr Reime, Sie vertreten regelmäßig Mandanten, die Probleme mit ausländischen Kapitalanlagegesellschaften haben.
RA Jens Reime: Grundsätzlich gilt: Wer als deutscher Privatanleger sein Geld einer Firma mit Sitz im Ausland – in diesem Fall in der Schweiz – anvertraut, begibt sich in ein rechtliches Terrain, das deutlich schwieriger zu beherrschen ist. Die Finakey SA hat ihren Sitz in Genf. Wenn es also zu einem Rechtsstreit kommt, können Sie zwar in Deutschland klagen, aber das eigentliche Problem ist die Vollstreckung des Urteils in der Schweiz.Eine Postbox in Bamberg hilft Ihnen da wenig.
Redaktion: Warum genau ist das so schwierig?
RA Jens Reime: Die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Das bedeutet: Es gilt kein automatischer Vollstreckungsmechanismus, wie wir ihn innerhalb der EU kennen. Sie brauchen ein eigenes, aufwendiges Vollstreckungsverfahren nach schweizerischem Recht. Das ist nicht nur zeitraubend, sondern auch teuer – vor allem, weil Sie dort einen zusätzlichen Schweizer Anwalt beauftragen müssen.
Redaktion: Und diese Kosten sind von der Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt?
RA Jens Reime: Genau. Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherer decken keine Vollstreckungskosten im Ausland, insbesondere nicht außerhalb der EU. Das steht oft im Kleingedruckten. Anleger bleiben auf diesen Kosten sitzen – und das kann schnell vierstellige Beträge ausmachen, je nach Komplexität des Falls. In der Praxis heißt das: Auch wenn man in Deutschland ein Urteil gewinnt, hat man oft keine wirtschaftliche Chance, das Geld zurückzuholen.
Redaktion: Aber ist es nicht beruhigend, dass Finakey eine deutsche Postadresse in Bamberg angibt?
RA Jens Reime: Das ist aus Sicht vieler Anleger irreführend. Eine Postadresse in Deutschland bedeutet nicht, dass dort auch rechtlich etwas greifbar wäre. Der Vertragspartner ist ganz klar die Finakey SA mit Sitz in Genf. Das ergibt sich aus dem Vertragsformular. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Impressum verweisen auf den Schweizer Sitz. Wer glaubt, er könne „einfach beim Amtsgericht Bamberg klagen“, irrt sich gewaltig.
Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die bereits investiert haben?
RA Jens Reime: Erstens: Sammeln Sie alle Unterlagen, insbesondere den Vermittlungsweg, die Werbematerialien, den Festgeldvertrag, Kontoauszüge und die AGB. Zweitens: Sichern Sie sich rechtliche Beratung, bevor es zu Problemen kommt. Drittens: Wer den Verdacht hat, falsch beraten worden zu sein – etwa durch unrealistische Versprechen über Sicherheit, Zinsen oder Einlagensicherung – sollte prüfen lassen, ob ein Anspruch gegen den Vermittler oder Berater in Deutschland besteht. Hier ist ggf. Schadensersatz wegen Falschberatung möglich.
Redaktion: Was ist mit der Einlagensicherung – greift die im Ernstfall?
RA Jens Reime: Das ist ein ganz heikler Punkt. In den Unterlagen steht, dass Finakey an ein europäisches Einlagensicherungssystem angebunden sei – konkret an den „Fonds de garantie des dépôts (GFF)“. Ob und wie schnell diese Sicherung im Ernstfall tatsächlich greift, ist fraglich. Vor allem ist nicht garantiert, dass deutsche Anleger die gleichen Rechte haben wie ein Schweizer Sparer bei einer Schweizer Bank. Auch hier ist Vorsicht geboten.
Redaktion: Ihr abschließender Rat an Anleger?
RA Jens Reime: Wer sein Erspartes sicher anlegen möchte, sollte das nicht über Firmen mit Sitz außerhalb der EU tun, besonders nicht bei Gesellschaften, die kein reguliertes Kreditinstitut mit Filialstruktur sind. Die vermeintlich hohen Zinsen lohnen sich nicht, wenn das Geld im Ernstfall verloren oder nur mit großem Aufwand zurückzuholen ist. Wenn etwas schiefläuft, sind Zeit, Nerven und zusätzliche Kosten meist höher als der mögliche Ertrag.
Redaktion: Vielen Dank, Herr Reime, für die klaren Worte.
RA Jens Reime: Sehr gerne. Anleger sollten nicht erst aktiv werden, wenn es zu spät ist.
Hinweis der Redaktion: Dieses Interview stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Betroffene Anleger sollten sich individuell von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.
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