Redaktion: Herr Reime, es gibt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Stimmrechte. Klingt kompliziert. Worum geht es ganz einfach gesagt?
RA Jens Reime:
Ganz vereinfacht: Es geht darum, wem Stimmrechte bei Aktien zugerechnet werden. Also nicht nur, wer die Aktien direkt besitzt, sondern auch, wer indirekt Einfluss hat.
Redaktion: Und was hat sich jetzt geändert?
Reime:
Der EuGH hat gesagt:
👉 Die bisherigen Regeln dürfen nicht zu weit gehen.
Das bedeutet:
Die BaFin muss jetzt genauer prüfen und darf Stimmrechte nur noch in den Fällen zurechnen, die auch wirklich in einer EU-Richtlinie vorgesehen sind.
Redaktion: Was heißt „zurechnen“ konkret?
Reime:
Ein Beispiel:
Wenn jemand über eine andere Person oder Firma Einfluss auf Aktien hat, konnte ihm das bisher oft zugerechnet werden.
Jetzt gilt:
👉 Das geht nur noch, wenn es klar in den EU-Regeln steht.
Redaktion: Ist das gut für Anleger?
Reime:
Ja, vor allem für die Rechtssicherheit.
Früher war es teilweise unklar oder sehr weit ausgelegt.
Jetzt ist klarer geregelt, wann jemand als „einflussreich“ gilt.
Redaktion: Betrifft das alle Regeln im Wertpapierrecht?
Reime:
Nein, und das ist wichtig:
👉 Bei einem anderen Gesetz, dem sogenannten WpÜG (Übernahmerecht), bleibt alles beim Alten.
Das heißt:
Bei Unternehmensübernahmen gelten weiterhin die bisherigen, strengeren Regeln.
Redaktion: Warum macht man da einen Unterschied?
Reime:
Weil es um zwei verschiedene Situationen geht:
- Beim WpHG (also Stimmrechte allgemein) → mehr Klarheit und Einschränkung
- Beim WpÜG (Übernahmen) → weiterhin strenge Kontrolle, um den Markt zu schützen
Redaktion: Was bedeutet das praktisch für Unternehmen?
Reime:
Unternehmen und Investoren müssen jetzt genauer hinschauen:
👉 Nicht jede Verbindung führt automatisch zur Zurechnung von Stimmrechten.
Das kann auch bedeuten:
- weniger Meldepflichten
- klarere Strukturen
Redaktion: Und für normale Anleger?
Reime:
Für private Anleger ändert sich im Alltag wenig direkt.
Aber indirekt schon:
👉 Die Regeln werden klarer und nachvollziehbarer
👉 und das schafft Vertrauen in den Markt
Redaktion: Ihr Fazit?
Reime:
Das Urteil sorgt für mehr Klarheit und weniger Auslegungsspielraum.
Oder einfach gesagt:
👉 Nicht mehr jede indirekte Verbindung zählt automatisch – nur noch die, die wirklich gesetzlich vorgesehen ist.
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