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reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVA

Vorjahr
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2.325.120,62 0
2. Beteiligungen 645.933,21 720
2.971.053,83 720
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0,00 28
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 2
0,00 30
Guthaben bei Kreditinstituten 699.580,53 3.006
699.580,53 3.036
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 1.806.106,05 1.509
5.476.740,41 5.265

PASSIVA

Vorjahr
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.000,00 1
II. Verlustvortrag -1.510.378,46 -1.227
III. Jahresfehlbetrag -296.727,59 -283
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 1.806.106,05 1.509
0,00 0
B. Sonstige Rückstellungen 19.090,00 13
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 5.181.000,00 5.181
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 6
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 200.000,00 0
4. Sonstige Verbindlichkeiten 76.650,41 65
5.457.650,41 5.252
5.476.740,41 5.265

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Vorjahr
EUR TEUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 11.835,20 59
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -37.493,13 -83
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -271.069,66 -259
4. Ergebnis nach Steuern -296.727,59 -283
5. Jahresfehlbetrag -296.727,59 -283

ANHANG 2020

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. HRA 119081 eingetragen.

Die Gesellschaft wurde am 6. Juli 2015 gegründet.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die nach § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.

Da die Gesellschaft mit einer Namensschuldverschreibung Vermögensanlagen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnIG emittiert hat bzw. zuvor eine entsprechende Vermögensanlage angeboten hat, hat sie darüber hinaus die besonderen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 23 bis 26 VermAnIG beachtet.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Sie ist daher bilanziell überschuldet.

Aufgrund des bestehenden qualifizierten Rangrücktritts für das Anleihekapital besteht trotz bilanzieller Überschuldung keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Die Geschäftsführung geht im Rahmen der Unternehmensplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Forderungen wurden zu Nennwerten bilanziert.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag beträgt die auf dem Festkapitalkonto verbuchte Pflichteinlage der Kommanditistin EUR 1.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen für die Jahre 2019 und 2020.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung und Vertretung der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 25.

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Karsten Reetz, Leitung Projekt- und Assetmanagement, Rosengarten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen belaufen sich auf TEUR 21. Sie betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen.

Anteilsbesitz

Anteil Eigenkapital 31.12.2020 Jahresergebnis 2020
Name, Sitz % TEUR TEUR
Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG, Hamburg, reconcept 09 Windenergie Deutschland 30,00 762 122
GmbH & Co. KG, Hamburg 5,30 4.473 -215
Sarl SEPE St Jacques de Nehou 100,00 1.923 -190

Nachtragsbericht

Die Gesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 17. März 2021 die Beteiligung an dem französischen Windpark „Saint Jacques de Nehou“ verkauft. Der Veräußerungsgewinn beträgt rd. TEUR 1.150.

 

Hamburg, den 18. Juni 2021

reconcept Capital 02 GmbH,

vertreten durch den Geschäftsführer

Karsten Reetz

Lagebericht 2020

der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) ist Emittentin der begebenen festverzinslichen unbesicherten Schuldverschreibung „RE08 Multi Asset Anleihe“, die Anteile an Betreibergesellschaften erneuerbarer Energien erworben hat.

Die Platzierung des Anleihekapitals in Höhe von EUR 5.181.000 wurde im November 2017 abgeschlossen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2020 hielt die Gesellschaft Beteiligungen an drei Gesellschaften, die im Bereich erneuerbare Energien operativ tätig sind. Eine dieser Beteiligungen, die Beteiligung an dem französischen Windpark „Saint Jacques de Nehou“, hat die Gesellschaft im Berichtsjahr am 4. Juni 2020 erworben. Das Projekt wurde mit Vertrag vom 17. März 2021 bereits wieder veräußert.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage /​ Branchensituation

Die Weltwirtschaft 2020 war stark beeinflusst durch die COVID-19 Pandemie. Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung in 2020 um 3,5 % geschrumpft. Dieser Einbruch war jedoch nicht so stark ausgeprägt wie unterjährig befürchtet. Auch die deutsche Wirtschaft schrumpfte 2020 laut dem Statistischen Bundesamt um 4,8 %.

Der Markt für erneuerbare Energien entwickelt sich trotz der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation weiterhin positiv. Laut dem Statistischen Bundesamt ist der Anteil der erneuerbaren Energieträger an der Bruttostromerzeugung in Deutschland von 40,1 % in 2019 auf 44,9 % in 2020 gestiegen. Gemäß einer Studie des Finanzinformationsdienstes Bloomberg wurde 2020 weltweit eine Rekordsumme von 501,3 Mrd. US-Dollar in die Energiewende investiert. Neben Investitionen in die E-Mobilität und Speichersysteme floss der Großteil in den Ausbau von erneuerbaren Energien, diese überschritten zum siebten Mal in Folge die 300-Mrd.-Dollar-Marke. Damit wird in den Neubau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken inzwischen mehr als doppelt so viel wie in fossile und nukleare Kraftwerke investiert.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 6. Juli 2015 gegründet.

Ursprünglich war geplant, die Anleihe 2015 als Inhaberschuldverschreibung am Markt zu platzieren. Die Geschäftsführung hat sich aus geschäftspolitischen Gründen dazu entschlossen, den Vertrieb zunächst nicht aufzunehmen. Vielmehr wurde beschlossen, den Verkaufsprospekt neu zu gestalten und die Anleihe als Namensschuldverschreibung neu aufzulegen.

Die Billigung der Veröffentlichung des neuen Verkaufsprospekts ist am 25. November 2016 erfolgt. Am 24. April 2017 wurde ein Nachtrag zu dem Verkaufsprospekt veröffentlicht.

Mit Vertrag vom 6. März 2017 hat die Gesellschaft einen Kaufvertrag zum Erwerb eines 30-prozentigen Teils des (einzigen) Kommanditanteils an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg geschlossen, die eine Windenergieanlage in Pfaffengrün betreibt.

Als zweites Investment hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 einen Kommanditanteil in Höhe von TEUR 422 an der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG erworben.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 4. Juni 2020 eine weitere Beteiligung an dem französischen Windpark „Saint Jacques de Nehou“ erworben. Das Projekt wurde mit Vertrag vom 17. März 2021 bereits wieder veräußert.

2.1. Vermögenslage

Die Gesellschaft hält 30 Prozent der Kommanditanteile an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG (Buchwert 31.12.2020 TEUR 345), Hamburg, 5,3 Prozent der Kommanditanteile an der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG (Buchwert 31.12.2020 TEUR 300) sowie 100 Prozent der Anteile an der Sari SEPE Saint Jacques de Nehou (Buchwert 31.12.2020 TEUR 2.325). Die Finanzanlagen (TEUR 2.971), Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 700) und die nicht durch Vermögensanlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten (TEUR 1.806) bilden die Aktivseite der Bilanz. Die Passivseite setzt sich aus den sonstigen Rückstellungen (TEUR 19) und den Verbindlichkeiten (hauptsächlich aus den Anleihen (TEUR 5.181 sowie weiteren Verbindlichkeiten von TEUR 277) zusammen.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag mit TEUR 1.806 bilanziell überschuldet. Aufgrund des bestehenden Rangrückstritts für das Anleihekapital besteht trotz bilanzieller Überschuldung keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Da die Geschäftsführung auf Basis der Unternehmensplanung von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht, liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO nicht vor.

2.2. Finanzlage

Die für die Gesellschaft wesentlichen Zahlungsverpflichtungen ergeben sich aus der begebenen Anleihe für die Zinsen. Die Zinsperioden laufen jeweils jährlich vom 1. Oktober bis zum 30. September und sind am 1. Oktober jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Verzinsung beträgt bis zum 30. September 2020 5 % p.a. und beläuft sich danach bis zum 30. September 2021 auf 6 % p.a.

Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über liquide Mittel in Höhe von TEUR 700. Davon stehen TEUR 621 unter einer Mittelverwendungskontrolle, sodass dieser Betrag nur für Investitionen in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien investiert werden kann. Das frei im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit zur Verfügung stehende Bankguthaben beträgt damit TEUR 79 (i.V. TEUR 61).

Ihren Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2020 kam die Gesellschaft durch Liquiditätsauszahlungen der Beteiligungsunternehmen (TEUR 74) und ein Darlehen eines Beteiligungsunternehmens (TEUR 200) nach. Das Darlehen wurde 2021 vollständig zurückgeführt.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts noch keine Gewinnauszahlungen aus ihren Beteiligungen erhalten. In Zukunft plant die Gesellschaft, weitere Auszahlungen von den Betreibergesellschaften der einzelnen Projekte zu erhalten. Im Berichtsjahr wurden nur Liquiditätsausschüttungen gegen die bestehenden Beteiligungswerte vorgenommen (TEUR 74) sowie ein als Verbindlichkeit gegenüber einer Beteiligungsgesellschaft bilanziertes Darlehen ausgezahlt (TEUR 200).

Der Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr (TEUR -297) setzt sich im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen für die Anleihe (TEUR 271) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen zusammen.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die aussagekräftigsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Gesellschaft sind zum einen die Entwicklung der Beteiligungsbuchwerte als wichtigster Vermögensgegenstand der Gesellschaft sowie zum anderen die Beteiligungserträge und Liquiditätszuflüsse aus den Beteiligungen, mit denen die laufenden Zahlungsverpflichtungen insbesondere die Namensschuldverschreibung betreffend bedient werden.

Aufgrund der negativen Jahresergebnisse auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften konnten bisher keine Beteiligungserträge erwirtschaftet werden. Dennoch konnten alle Beteiligungen Zahlungen an die Gesellschaft vornehmen, die sich in anschaffungskostenmindernde Liquiditätszuflüsse (TEUR 74) und Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen (TEUR 200) aufteilen. Die Beteiligungsbuchwerte erhöhten sich aufgrund des Erwerbs der Anteile am Windpark „Saint Jacques de Nehou“. Gegenläufig wirkten sich die Liquiditätsauszahlungen auf die Buchwerte aus. Insgesamt erhöhten sich die Buchwerte von TEUR 720 auf TEUR 2.971.

III. Prognosebericht

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft ihre Investitionsphase beendet. Für das Geschäftsjahr 2021 wird aufgrund der Möglichkeit höherer Entnahmen aus den Beteiligungsgesellschaften mit einer Verbesserung des Jahresergebnisses gerechnet. Außerdem ist die Rückzahlung der Namensschuldverschreibung an die Gläubiger am 1. Oktober 2021 fällig. Hierfür sollen die Beteiligungen verkauft werden. Als erste Maßnahme wurden im März 2021 bereits die Anteile am Windpark „Saint Jacques de Nehou“ für TEUR 3.712 veräußert.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Durch den Entschluss der Geschäftsführung, die ursprünglich als Inhaberschuldverschreibung konzipierte Anleihe nicht auf den Markt zu bringen und diese stattdessen als Namensschuldverschreibung neu aufzulegen, wurde ein Anleihekapital von TEUR 5.181 eingenommen. Die bestehende Liquidität ist dafür genutzt worden, Investitionen in Windenergieanlagen zu tätigen, sodass die Möglichkeit auf höhere Beteiligungserträge besteht.

2. Risikobericht

Die Risiken der Gesellschaft liegen im Wesentlichen auf der Ebene der Betreibergesellschaften, da die Gesellschaft selbst keine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Sofern sich die Erträge aus den Betreibergesellschaften nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen. Im Wesentlichen geht es um die Windausbeuten an den drei Windstandorten der Tochtergesellschaften. Weiterhin bestehen Fremdfinanzierungen auf Ebene der Tochtergesellschaften, so dass diese vorranging die Raten auf die bestehenden Bankkredite leisten müssen, bevor Liquidität für Auszahlungen zur Verfügung steht.

Weiterhin besteht das Risiko, dass die Gesellschaft ihre Beteiligungen nicht rechtzeitig oder zu dem geplanten Verkaufspreis veräußern kann, so dass die Rückzahlung der Anleihe inklusive der letzten Zinszahlungen nicht vollständig oder nicht termingerecht erfolgen kann.

Zudem erklärte die reconcept GmbH, Hamburg, die Gesellschafterin der Komplementärin und der Gründungsgesellschafterin der Gesellschaft, mit Schreiben 2. August 2021 der Gesellschaft eine solche ausreichende finanzielle Unterstützung zu gewähren, die es der Gesellschaft ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit fortzusetzen und ihre Schulden und Verbindlichkeiten bis zum Ende der beabsichtigten Liquidation zu begleichen.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnIG

Im Geschäftsjahr 2020 wurde eine feste Vergütung an die reconcept GmbH in Höhe von EUR 9.884,62 inkl. USt. gezahlt. Daneben ist eine Haftungsvergütung an die Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH in Höhe von EUR 2.760,24 gezahlt worden.

Im Berichtszeitraum wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirken.

VI. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 21. Juni 2021

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Entwicklung/​Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2020 gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages vom 23. Oktober 2015

Kapitalkonto I
Kommanditeinlagen 01.01.2020 Veränderungen 2020
EUR EUR
reconcept Capital 02 GmbH 0,00 0,00
reconcept consulting GmbH 1.000,00 0,00
1.000,00 0,00
Kapitalkonto I Kapitalkonto II
Kommanditeinlagen 31.12.2020 Stand 01.01.2020 Verlustanteile 2020 Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
reconcept Capital 02 GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
reconcept consulting GmbH 1.000,00 -1.510.378,46 -296.727,59 -1.807.106,05
1.000,00 -1.510.378,46 -296.727,59 -1.807.106,05

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset- Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 Verm-AnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 20. Juli 2021

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dodenhoff, Wirtschaftsprüfer

Singbartl, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde am 4. August 2021 festgestellt.

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