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Wasserschaden als Grund

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Mit dem Argument, das Mobiltelefon sei offensichtlich nass geworden, werden Handynutzer häufig vorschnell um ihre Gewährleistungsansprüche gebracht, berichten die Konsumentenschützer. Sich dagegen zu wehren, sei unwirtschaftlich, da ein Gegengutachten den Preis eines Smartphones schnell übersteigen kann. Es gibt aber auch unabhängige Reparaturbetriebe, die sogar von den Servicestellen als „irreparabel“ eingestufte Handys wieder zum Leben erwecken können.

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