Startseite Allgemeines Wasserbett testen
Allgemeines

Wasserbett testen

Teilen

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die mit Versand- und Internethändlern abgeschlossen werden, grundsätzlich ein mindestens 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Folge der Ausübung des Widerrufsrechts ist, dass die empfangenen Leistungen von den Vertragsparteien zurückzugewähren sind.
Das heißt: Der Verbraucher kann die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe der Kaufsache verlangen. Fraglich war, ob Verbraucher den Wertverlust der Ware erstatten müssen, der dadurch entsteht, dass diese getestet wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung vom 3. November 2010 (Az. VIII ZR 337/09) entschieden, dass die Käufer eines Wasserbettes nach erfolgtem Widerruf den Wertverlust nicht erstatten müssen, der durch das Ausprobieren des Wasserbettes entstanden ist. Die Bestellung wurde per Internet getätigt.

Die Käufer hatten sich das Wasserbett gegen Barzahlung anliefern lassen und mit Wasser befüllt, um es auszuprobieren. Im Anschluss an den daraufhin erklärten Widerruf und Abholung des Wasserbettes durch den Verkäufer verweigerte dieser die vollständige Erstattung des Kaufpreises, da das Bett nicht mehr zu verkaufen sei.

Der BGH hat entschieden, dass der Aufbau eines Wasserbettes und die Befüllung der Matratze mit Wasser lediglich Prüfzwecken dient und kein Wertersatz wegen Verschlechterung der Kaufsache zu leisten ist. Dies gilt auch dann, wenn die Ingebrauchnahme zu einer Wertminderung der Ware führt.
Denn der Verbraucher soll nach der europäischen Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG grundsätzlich die Gelegenheit haben, die im Fernabsatz gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, da dem Käufer die Ware vor Abschluss des Vertrages nicht zugänglich ist. Dies schließt die Ingebrauchnahme ein, soweit sie zu Prüfzwecken erforderlich ist, selbst wenn dies zu einer Wertminderung der Ware führt, so das Gericht.

Eine erfreuliche Entscheidung für Verbraucher. Zu beachten ist allerdings, dass die Verpflichtung zum Wertersatz nur dann entfällt, wenn die Ware so schonend wie möglich getestet wird.
Wer die Ware darüber hinausgehend nutzt und beschädigt, muss dem Verkäufer den durch diese zusätzliche Verschlechterung entstandenen Wertverlust erstatten.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Epstein-Enthüllungen lösen Rücktritte und politische Erschütterungen in Europa aus

Der Missbrauchsskandal um den verstorbenen US-Milliardär Jeffrey Epstein hat in Europa eine...

Allgemeines

Trump will Brücke dichtmachen – bis Kanada sich „anständig benimmt“

Washington/Ontario – In seiner neuesten Episode von „Was fällt Kanada eigentlich ein?“...

Allgemeines

Historischer Prozess in den USA: Instagram und YouTube vor Gericht wegen angeblicher Sucht und psychischer Schäden bei Jugendlichen

In einem wegweisenden Gerichtsprozess muss sich erstmals die US-Techbranche wegen der angeblich...

Allgemeines

Green Day überrascht mit politischem Schweigen beim Super Bowl-Auftritt

Wer auf eine rebellische Super-Bowl-Show von Green Day gehofft hatte, wurde am...