Aus unserer subjektiven Sicht ein ganz klares Nein. Mit dem Wissen, dass das Unternehmen derzeit Verträge nicht bedienen kann, sollte das jedem Vermittler zu denken geben. Jeder Vermittler der Lombardium Produkte dürfte die Schwierigkeiten des Unternehmens mittlerweile seit Monaten kennen. Unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Beraterhaftung darf man das als Vermittler nicht mehr anbieten, zumindest nicht, ohne dem Kunden auf genau diese Probleme hinzuweisen. Macht der Vermittler das korrekt, dann wird es kaum einen Kunden geben, der das Produkt zeichnen wird. In dem Schreiben an eine Kundin wird aber auch keine Auskunft darüber gegeben, warum es nun eine erneute Verzögerung der Auszahlung gibt. Die erste Oderfelder begründet dies nur mit dem Hinweis, „dass sie das erforderliche Geld selber noch nicht vom Unternehmen Lombardium zur Verfügung gestellt bekommen habe“. Warum dass das Problem des Kunden ist, leuchtet dabei nicht so ganz ein, zumal der Kunde diese Aussage ja gar nicht überprüfen kann, ob das überhaupt so ist. Es ist aber auch keine neue Situation im Hause Lombardium, denn das mit verspäteten Zahlungen der Zinsen ist fast schon das was man seit über einem Jahr aus dem Markt hört. Der Grund kann ja nur sein, dass das Geschäftsmodell in der Realität nicht funktioniert, zumindest nicht so, wie man es gerne wollte und den Kunden verkauft hat.
Ich bin auch Betroffener. Kann ich meine Beraterin belangen? Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Ich denke auch, dass man hier reagieren sollte. Mit jedem Tag mehren sich die Anzeichen von „Auflösungserscheinigungen“. Wie kann man das organisieren?
die ganze Sache scheint dubios zu sein. Man sollte sich mit mehreren Zeichnern zusammentun und die Zeichnungsunterlagen einem Fachanwalt zur Verfügung stellen.
Eine Erstberatung kann kostenlos vereinbart werden, um die mögl. Erfolgsaussichten vorab klären zu lassen.
wäre es notwendig,eine kanzlei,die auf Banken und Anlagen spezialisiert ist,einzuschalten.
gerne höre ich von Ihnen