Startseite Allgemeines Was für eine Erkenntnis
Allgemeines

Was für eine Erkenntnis

Teilen

Schiffsfonds sind ungeeignet für die Altersvorsorge. In diesem Sinn hat aktuell auch das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden Az.: 7 O 236/13. Die 7. Zivilkammer stellte fest, dass Beteiligungen an Schiffsfonds spekulative Geldanlagen seien, die sich nur für Anleger eignen, die bereit seien, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen. Als Altersvorsorge seien sie aber generell ungeeignet. Dies kann man in einer Veröffentlichung im Internet lesen. Nun, nichts hat so viel Verluste eingebracht für Anleger wie Schiffsfonds. Und Dutzende von Vermittlern wurden genau deshalb verurteilt, an ihre Kunden Schadensersatz zu bezahlen, weil sie dem Kunden „vergessen hatten“, genau dies mitzuteilen. Ob es deshalb der Erwähnung eines neuen Urteils bedarf? Nun, wer es bisher nicht gewusst hat, der weiss es jetzt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trumps Kreditkarten-Zinsdeckel von 10 % – Was ist daraus geworden?

Am 20. Januar sollte nach dem Willen von Ex-Präsident Donald Trump eine...

Allgemeines

USA:So schützen Sie Ihre Altersvorsorge vor der Inflation

Auch im Ruhestand müssen Sie sich gegen steigende Preise wappnen – zwei...

Allgemeines

Trump: Venezolanisches Öl wird bereits in US-Raffinerien verarbeitet

Laut  US Präsident Donald Trump wird venezolanisches Öl, das von den USA...

Allgemeines

Wenn Großeltern zu Helikoptereltern werden – Wie übergriffiges Verhalten familiäre Grenzen sprengen kann

Die sogenannten „Helikoptereltern“ der 1990er- und 2000er-Jahre sind älter geworden – und...