Mehr fällt einem zu solch einer Mail dann auch nicht mehr ein:
📌 ESTV – Steuerliche Meldepflicht für Kryptowährungen ab 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen, die ab dem Jahr 2026 in Kraft treten, besteht eine erweiterte steuerliche Meldepflicht für Kryptowährungen.
Steuerpflichtige sind verpflichtet, ihre Bestände sowie relevante Transaktionen mit Kryptowährungen im Rahmen der jährlichen Steuererklärung anzugeben. Dies betrifft unter anderem den Besitz, den Handel sowie weitere steuerlich relevante Vorgänge.
Die fristgerechte und vollständige Angabe ist erforderlich, um die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen und Nachzahlungen zu vermeiden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Angaben spätestens bis zum 8. Januar 2026 überprüfen und ordnungsgemäß aktualisieren.
Daten jetzt aktualisieren
Mit freundlichen Grüßen
ESTV – Eidgenössische Steuerverwaltung
Kommentar hinterlassen