Was für ein Begehren! Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung

Steinbeis Papier GmbH

Glückstadt

Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung

Wir laden hiermit die Gesellschafter der Steinbeis Papier GmbH zu der am

Dienstag, den 20. Dezember 2022, um 13:00 Uhr
im Gebäude des Personalrestaurants der Steinbeis Papier,
Stadtstraße 10, 25348 Glückstadt,

stattfindenden außerordentlichen Gesellschafterversammlung ein. Die der Gesellschaft bekannten Gesellschafter erhalten die Einladung zusätzlich durch einfachen Brief an die letzte der Gesellschaft bekannte Adresse.

I.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorabausschüttung auf das Ergebnis des Geschäftsjahrs 2022

Aufgrund möglicher energiepolitischer Maßnahmen und zur Vorbereitung des Unternehmens auf 2023 beantragt die Steinbeis Holding GmbH im Hinblick auf den bei gewissenhafter Prüfung nach ordentlichen kaufmännischen Grundsätzen zu erwartenden Bilanzgewinn der Steinbeis Papier GmbH zum Ende des Geschäftsjahres 31.12.2022, Folgendes zu beschließen:

Sofern nach den vorliegenden Unterlagen ein Jahresüberschuss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu erwarten ist, werden von diesem prognostizierten Jahresüberschuss der Gesellschaft bis zu EUR 10.000.000,00 (zehn Millionen Euro) bis zum 31. Dezember 2022 als Vorabausschüttung an die Gesellschafter gemäß § 10 Absätze 2 bis 4 der Satzung der Gesellschaft ausgeschüttet, soweit er nicht gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zum Ausgleich eines Verlustvortrags und/​oder zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist.

Die Gesellschafter verpflichten sich zur Rückzahlung dieser Ausschüttung, soweit der durch den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Jahresüberschuss den prognostizierten Jahresüberschuss unterschreitet oder der Jahresüberschuss 2022 gemäß § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft zum Ausgleich eines Verlustvortrags oder zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist.

II.
Teilnahme an der Gesellschafterversammlung

Zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung sind die der Gesellschaft bei der Einberufung namentlich bekannten Gesellschafter berechtigt, wenn sie sich bei der Eingangskontrolle zu der Gesellschafterversammlung durch ein amtliches Dokument ausweisen. Soweit Gesellschafter der Gesellschaft bei der Einberufung nicht bekannt sind, sind diese zur Teilnahme an der Gesellschafterversammlung berechtigt, wenn sie spätestens bis zum Ablauf des 3. Werktages vor dem Versammlungstag bei der Gesellschaft die ihnen bis zur Umwandlung der Steinbeis Temming AG in die auf die Gesellschaft verschmolzene Steinbeis Papier Glückstadt GmbH & Co. KG (vormals Steinbeis Temming GmbH & Co. KG) gehörenden Aktienurkunden oder andere ausreichende Unterlagen eingereicht haben und sich bei der Eingangskontrolle zur Gesellschafterversammlung durch ein amtliches Dokument ausweisen. Samstage und am Sitz der Gesellschaft staatlich anerkannte Feiertage gelten nicht als Werktage im vorgenannten Sinne.

Im Falle einer Verhinderung kann sich ein Gesellschafter in der Versammlung vertreten lassen. Die Gesellschafter sollen sich durch einen anderen Gesellschafter oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten der rechts- oder wirtschaftsberatenden Berufe vertreten lassen. Die Vertretung durch einen anderen Dritten ist jedoch zulässig. Vertreter haben sich durch ein amtliches Dokument auszuweisen und ihre Vertretungsbefugnis in geeigneter Form nachzuweisen.

III.
Mehrheitserfordernisse und Stimmberechtigung

Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag eine größere Mehrheit vorschreiben. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben.

In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung am 20. Dezember 2022 sind nur die Inhaber von Geschäftsanteilen A stimmberechtigt; je EUR 1 (ein Euro) des Nennbetrages eines Geschäftsanteils A gewährt eine Stimme. Geschäftsanteile B gewähren in dieser Gesellschafterversammlung kein Stimmrecht, da der Gewinnvorzug für die Geschäftsanteile B in den vergangenen Geschäftsjahren in vollem Umfang ausgezahlt wurde oder der Gewinnvorzug in einem Jahr zwar nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde, der Rückstand allerdings im nächsten Jahr neben dem vollen Vorzug dieses Jahres vollständig nachgezahlt wurde.

IV.
Auslage von Unterlagen

Abschriften der kumulierten Ertragslage vom 1. Januar 2022 bis zum 30. November 2022 erweitert um die prognostizierte Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sowie der prognostizierten Bilanz der Steinbeis Papier GmbH zum 31. Dezember 2022 werden in der Gesellschafterversammlung ausgelegt.

 

Glückstadt, im November 2022

Steinbeis Papier GmbH

Die Geschäftsführer

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