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Was betroffene Verbraucher jetzt tun können – Rechtsanwalt Jens Reime erklärt die nächsten Schritte bei Royals Fund, emergenceventuresgp.com und angebot-foraim.de

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor dubiosen Anbietern gewarnt, die ohne erforderliche Erlaubnis Bank-, Finanz- oder Kryptodienstleistungen in Deutschland anbieten. Betroffen sind unter anderem die Websites royals-fund.io, emergenceventuresgp.com und die E-Mail-Adresse [at] angebot-foraim.de. In allen Fällen handelt es sich um mutmaßlich illegale Geschäftsmodelle – teils sogar mit Identitätsmissbrauch etablierter Firmen.

Was aber tun, wenn man als Verbraucher betroffen ist? Rechtsanwalt Jens Reime, spezialisiert auf Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz, ordnet ein, wie Sie sich jetzt schützen und gegebenenfalls Ihr Geld zurückfordern können:

1. Ruhe bewahren – aber nicht zögern zu handeln

„Viele Betroffene schämen sich, auf Betrüger hereingefallen zu sein. Das ist menschlich, hilft aber niemandem. Entscheidend ist: Je schneller man rechtlich reagiert, desto höher die Chancen, Verluste zu minimieren oder sogar ganz zu vermeiden.“
Rechtsanwalt Jens Reime

2. Sofortige Schritte für Betroffene:

Zahlungen stoppen

Falls noch weitere Überweisungen oder Lastschriften geplant sind: sofort die Bank informieren und alles blockieren. Bei Kreditkartenzahlungen kann ein Chargeback-Verfahren geprüft werden.

Beweissicherung

Sichern Sie alle Kommunikation, Kontoauszüge, E-Mails, Screenshots der Website oder Plattform, insbesondere vor dem Abschalten.

Anzeige erstatten

Erstatten Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft – idealerweise mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts, der den Sachverhalt präzise darstellen kann.

Anwaltliche Prüfung

„Wir prüfen, ob neben zivilrechtlichen Ansprüchen (z. B. auf Rückzahlung) auch Bank- oder Zahlungsdienstleister wegen möglicher Pflichtverletzungen in Regress genommen werden können.“

3. Chancen auf Rückzahlung – realistisch oder nicht?

Die Rückholung von Geldern ist oft nicht leicht, aber keinesfalls aussichtslos. Insbesondere wenn:

  • Zahlungen über regulierte Finanzdienstleister (z. B. Banken, E-Geld-Institute) liefen,

  • Anzeichen von Pflichtverstößen vorliegen (z. B. keine Identitätsprüfung, keine Warnhinweise),

  • Drittstaaten involviert sind, kann über internationale Rechtshilfe oder Sammelverfahren nachgedacht werden.

4. Was bedeutet Identitätsmissbrauch?

In zwei Fällen (Emergence Ventures & FORAIM) wurde offenbar der Name real existierender Unternehmen missbraucht. Das macht die Sache besonders perfide – und ist rechtlich relevant:

„Hier kann unter Umständen auch der Name der echten Firma instrumentalisiert worden sein, um Seriosität vorzutäuschen. In solchen Fällen prüfen wir auch Mitverantwortung Dritter – etwa von Plattformen, über die geworben wurde.“

5. Prävention: So erkennen Sie unseriöse Anbieter

  • Kein Impressum oder nur ein ausländisches Postfach?

  • Kein Eintrag in der BaFin-Datenbank?

  • Unrealistische Renditen, „begrenzte Angebote“, Druck zur schnellen Einzahlung?

  • Kommunikation nur über Messenger oder private E-Mails?

Rechtsanwalt Reime empfiehlt: „Vor jeder Investition: Zwei Minuten BaFin-Datenbank checken. Eine vermeintlich profssionelle Website ist kein Garant für Seriosität.“

Fazit – was jetzt zählt:

  • Handeln Sie schnell und entschlossen, wenn Sie betroffen sind.

  • Holen Sie sich rechtliche Unterstützung, um Ihre Optionen zu wahren.

  • Helfen Sie mit Ihrer Anzeige, weitere Opfer zu verhindern.

 

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