Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Moratorium über das Bankhaus Obotritia GmbH i.L. verhängt. Damit sind Zahlungen und Verfügungen über das Vermögen der Bank weitgehend untersagt, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Doch was bedeutet das für die rund 1.300 betroffenen Einleger:innen? Welche Ansprüche haben sie, und wie geht es jetzt weiter? Rechtsanwalt Reime, Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht, erklärt im Interview die rechtlichen Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene.
Herr Reime, was genau bedeutet das von der BaFin verhängte Moratorium für die Kund:innen der Bankhaus Obotritia GmbH i.L.?
Das Moratorium bedeutet, dass die Bank keine Auszahlungen mehr vornehmen darf, auch nicht an ihre Einleger:innen. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern und eine unkontrollierte Abwicklung zu verhindern. Für die Kund:innen heißt das konkret: Sie kommen vorerst nicht an ihr Geld heran.
Sind die Einlagen der Betroffenen nun verloren?
Nein, das nicht. Die gute Nachricht ist, dass die Einlagen durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt sind. Bis zu einer Summe von 100.000 Euro pro Einleger greift die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sobald die BaFin offiziell den Entschädigungsfall feststellt, wird die EdB die Betroffenen informieren und die Auszahlung der gesicherten Guthaben veranlassen.
Wie lange dauert es, bis Betroffene ihr Geld zurückbekommen?
Das hängt davon ab, wann die BaFin den Entschädigungsfall formell feststellt. In der Regel erfolgt die Auszahlung durch die EdB dann innerhalb weniger Wochen. Wer allerdings höhere Beträge als 100.000 Euro bei der Bank angelegt hat, muss mit einem möglichen Verlust rechnen und gegebenenfalls seine Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.
Gab es bereits vorher Anzeichen für die finanzielle Schieflage des Bankhauses Obotritia?
Ja, durchaus. Bereits seit 2022 durfte das Institut kein Neugeschäft mehr abschließen, weil die BaFin geschäftsbeschränkende Maßnahmen ergriffen hatte. Auch frühere Verstöße gegen regulatorische Anforderungen zeigen, dass es schon länger Probleme gab. Dass nun das Moratorium verhängt wurde, ist also nicht völlig überraschend.
Was können Betroffene jetzt konkret tun?
Zunächst sollten Einleger:innen die offizielle Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin abwarten. Danach können sie über die EdB eine Rückerstattung ihrer gesicherten Einlagen beantragen. Wer höhere Beträge bei der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. angelegt hat, sollte sich anwaltlich beraten lassen, um mögliche weitere Ansprüche im Insolvenzverfahren zu prüfen.
Welche Lehren lassen sich aus diesem Fall ziehen?
Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, sich vor einer Geldanlage über die finanzielle Stabilität eines Instituts zu informieren. Hohe Zinsen oder lukrativ wirkende Angebote sollten immer kritisch hinterfragt werden. Außerdem sollten größere Beträge auf verschiedene Banken verteilt werden, um das Risiko zu minimieren – insbesondere im Hinblick auf die gesetzliche Einlagensicherung.
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