Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt in Deutschland genau, wann und in welchen Stufen ein Bauträger von seinen Kunden Zahlungen verlangen darf, bevor die Immobilie fertiggestellt und übergeben ist.
Kernprinzip:
Der Käufer zahlt den Kaufpreis in Teilraten – immer nur nach Baufortschritt. Jede Rate ist an klar definierte Bauabschnitte geknüpft (§ 3 MaBV).
✅ Vorteile für den Kunden
1. Schutz vor Vorkasse-Risiko
Der Käufer zahlt nie „blind“, sondern immer nur für das, was tatsächlich fertig ist. Keine Leistung – keine Zahlung.
2. Sicherheit bei Bauträger-Insolvenz
Wenn der Bauträger pleitegeht, hat der Käufer nur für die bereits erbrachte Bauleistung gezahlt. Der Rest des Kaufpreises bleibt sicher auf dem Konto.
3. Klare gesetzliche Regeln
Die MaBV schreibt genau vor, welche Bauabschnitte welche Prozentsätze auslösen dürfen.
Beispiel:
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30 % bei Beginn der Bauarbeiten nach Fertigstellung des Fundaments
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40 % bei Rohbaufertigstellung mit Dach
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usw.
4. Anspruch auf Sicherheit
Der Bauträger muss in vielen Fällen eine Fertigstellungs- oder Gewährleistungsbürgschaft stellen – so ist der Kunde im Fall der Fälle abgesichert.
5. Keine überhöhten Vorauszahlungen
Die MaBV verbietet, dass Bauträger beliebig hohe Vorauszahlungen verlangen. Alles ist gedeckelt.
❌ Nachteile für den Bauträger
1. Hoher Vorfinanzierungsbedarf
Der Bauträger muss vorbauen und hat seine eigenen Kosten oft lange, bevor Geld fließt.
2. Aufwand für Nachweise
Für jede Zahlungsstufe muss der Bauträger dem Käufer den Baufortschritt belegen – oft mit Gutachten, Fotos, Abnahmen.
3. Zahlungsverzug bremst Bau
Zahlt ein Käufer eine Rate nicht pünktlich – z. B. wegen strittiger Mängel –, gerät der ganze Finnzplan ins Stocken.
4. Abhängigkeit von Bankkrediten
Die Zwischenfinanzierung läuft meist über Baukredite – Zinsen kosten Geld und belasten die Marge.
5. Weniger Vertragsfreiheit
Der Bauträger darf keine eigenen, abweichenden Zahlungspläne festlegen. Die MaBV ist zwingend – wer trickst, riskiert Abmahnungen oder Rückforderungen.
📌 Warum macht ein Bauträger das trotzdem?
Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer als Bauträger Zahlungen vor Fertigstellung will, muss die MaBV einhalten. Andernfalls bleibt nur die Variante: Alles vorfinanzieren, dann einmalige Schlusszahlung bei Übergabe. Das können sich die wenigsten Bauträger leisten.
🎯 Kurz gesagt:
Für den Kunden: Mehr Schutz, weniger Risiko.
Für den Bauträger: Weniger Flexibilität, mehr Bürokratie und Liquiditätsrisiko.
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