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Warum ermitteln deutsche Staatsanwaltschaften so ungern, wenn der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland hat?

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Die Ermittlung von Straftaten, bei denen der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland hat, stellt deutsche Staatsanwaltschaften vor erhebliche Herausforderungen und kann kompliziert sein. Hier sind einige Gründe:

Juristische Grenzen: Die Zuständigkeit und die Durchsetzung von Rechtshilfeersuchen können komplex sein, insbesondere wenn es keine entsprechenden Vereinbarungen mit dem Land gibt, in dem der Beschuldigte lebt.

Unterschiede im Rechtssystem: Jedes Land hat sein eigenes Rechtssystem und seine eigenen Verfahren. Was in Deutschland illegal ist, ist möglicherweise nicht in allen Ländern illegal. Dies kann die Durchführung von Ermittlungen erschweren.

Ressourcen: Die Durchführung internationaler Ermittlungen kann zeitaufwendig und teuer sein. Es kann erhebliche Kosten für Reisen, Übersetzungen und die Beauftragung von Rechtsbeistand im Ausland verursachen.

Beweissicherung: Die Sammlung und Sicherung von Beweisen kann schwieriger sein, wenn der Beschuldigte im Ausland lebt. Es kann auch schwieriger sein, Zeugen zu befragen oder Dokumente zu beschaffen.

Auslieferungsprobleme: Selbst wenn genügend Beweise gesammelt wurden, kann die Auslieferung des Beschuldigten zur Verfolgung in Deutschland auf rechtliche und politische Hürden stoßen.

Diese Faktoren bedeuten jedoch nicht, dass deutsche Staatsanwaltschaften „ungern“ ermitteln, wenn der Beschuldigte seinen Wohnsitz im Ausland hat. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Straftaten zu verfolgen, bei denen ein begründeter Verdacht besteht. Es bedeutet nur, dass solche Fälle komplexer sind und mehr Ressourcen erfordern.

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