Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten der DGS Europe / Development Group Singapore mit Sitz in der Republik Singapur sowie der Schweiz. Über die Website dgs-europe.com werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten – jedoch ohne die hierfür erforderlichen Genehmigungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Zudem fehlt ein von der BaFin gebilligter Prospekt, der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschrieben ist.
Die Gesellschaft gibt vor, Anlegerinnen und Anlegern Aktien von renommierten Unternehmen wie SpaceX (Space Exploration Technologies Corporation) und OpenAI LLC zum Kauf anzubieten. Die BaFin weist darauf hin, dass es sich hierbei um ein täuschendes Angebot handeln könnte.
Häufige Betrugsmasche: Angebliche Aktienkäufe
In der Vergangenheit wurden häufig Fälle bekannt, in denen Anlegerinnen und Anlegern vermeintlich Aktien bekannter Unternehmen zur Zeichnung angeboten wurden. In solchen Fällen wird nach erfolgter Zahlung weder eine Lieferung der Aktien durchgeführt, noch ist der Anbieter anschließend erreichbar. In manchen Fällen existieren die angebotenen Aktien gar nicht.
Rechtslage: Keine Angebote ohne genehmigten Prospekt
In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Ein Verstoß gegen diese Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung ist rechtswidrig.
Das Prospektbilligungsverfahren der BaFin stellt sicher, dass ein Wertpapierprospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält. Dies umfasst die Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit des Inhalts. Allerdings prüft die BaFin nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben oder die Seriosität des Anbieters.
Für SpaceX- und OpenAI-Aktien liegt derzeit kein genehmigter Prospekt vor. Anleger können in der Datenbank der BaFin überprüfen, ob ein genehmigter Prospekt hinterlegt ist.
BaFin-Lizenz erforderlich
Unternehmen, die Verbrauchern vorbörsliche oder börsliche Aktien anderer Gesellschaften anbieten, benötigen eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für den Handel mit Wertpapieren außerhalb regulierter Börsen. Ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist, lässt sich ebenfalls in der Unternehmensdatenbank der Aufsichtsbehörde nachschlagen.
Tipps zur Vermeidung von Betrug
Die BaFin sowie Strafverfolgungsbehörden wie das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten dringend zu Vorsicht bei Online-Geldanlagen. Anleger sollten:
- Anbieter prüfen: Überprüfen Sie, ob ein Anbieter eine BaFin-Erlaubnis besitzt.
- Warnsignale erkennen: Überhöhte Renditeversprechen oder Drängen zu schnellen Entscheidungen sollten Misstrauen wecken.
- Genehmigte Prospekte einsehen: Stellen Sie sicher, dass ein Wertpapierprospekt bei der BaFin hinterlegt ist.
- Unabhängige Beratung: Lassen Sie sich vor der Anlage von Experten beraten.
BaFin-Verbraucherschutz: Betrug erkennen
Die BaFin bietet mit der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ aktuelle Warnungen und Hilfestellungen, wie Sie sich vor unseriösen Angeboten schützen können. Besonders hilfreich ist auch die entsprechende Folge des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts „Vorsicht, Betrug“, in der häufige Maschen am Finanzmarkt erklärt werden.
Fazit
Die Angebote der DGS Europe / Development Group Singapore auf ihrer Website sind weder genehmigt noch seriös. Anleger sollten bei jeglichen Angeboten für SpaceX- oder OpenAI-Aktien äußerste Vorsicht walten lassen und keine Investitionen tätigen, ohne sich vorher umfassend zu informieren. Die BaFin empfiehlt, vor jedem Investment eine gründliche Prüfung des Anbieters und der rechtlichen Rahmenbedingungen vorzunehmen.
Kommentar hinterlassen