Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt eindringlich vor einer Reihe von betrügerischen Onlineplattformen, die unter dem Deckmantel von Investitionsangeboten mit Krypto- oder Finanzdienstleistungen Verbraucher ködern. Die Masche ist oft gleich: Mit plakativen Versprechen wie „Verdienen Sie schnell und einfach Geld mit [Plattformname]“ oder dem Slogan „Wir sind CFDs Handelsagentur“ wird Seriosität vorgetäuscht – doch dahinter steckt nichts als ein leeres Versprechen mit realem finanziellen Schaden.
❗ Wichtige Hinweise zur Betrugsmasche
- Kein Impressum, keine Erlaubnis, keine Transparenz:
Die genannten Websites verfügen über kein rechtsgültiges Impressum, verschleiern die Identität der Anbieter und haben keinerlei Erlaubnis der BaFin, in Deutschland Finanz- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anzubieten. - Behördliche Aufsicht fehlt vollständig:
Keines der Unternehmen wird von der BaFin beaufsichtigt. Damit ist jegliche Geldanlage über diese Plattformen hochriskant – im Schadensfall gibt es keinen Einlagenschutz, keine Aufsicht, keine Haftung.
🔍 Diese Plattformen stehen aktuell unter Verdacht (Auswahl):
- 360secureddigitalearning.com
- aicoinstrade.com
- bigchaincryptofx.com
- coinfxtrade.net
- hotforextraders.com
- rentechfinance.com
- trackmarketfx.com
- zenithserenade.com
(→ eine vollständige Liste finden Sie weiter unten)
In allen Fällen wurde ein nahezu identisches Firmenkonstrukt verwendet: Der Zusatz „Capital Advisors Corporation“ soll Seriosität suggerieren – tatsächlich steckt in vielen Fällen nicht einmal ein reales Unternehmen dahinter.
⚠️ Was Sie jetzt tun sollten:
- Finger weg von solchen Plattformen! Lassen Sie sich nicht von professionell wirkenden Websites, Charts oder angeblichen „Erfolgszahlen“ täuschen.
- Prüfen Sie immer, ob der Anbieter von der BaFin zugelassen ist.
→ BaFin-Unternehmensdatenbank - Geben Sie niemals persönliche Daten oder Ausweiskopien leichtfertig weiter.
- Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Seriöse Anbieter setzen nie auf Druck oder Dringlichkeit.
👮♂️ Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden
Diese Warnung stützt sich auf Erkenntnisse gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaG). Die BaFin arbeitet dabei eng mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern zusammen.
🎧 Weitere Tipps im Podcast
In der BaFin-Podcastreihe „Vorsicht, Betrug“ erfahren Sie praxisnah, wie moderne Betrugsmaschen im Finanzbereich funktionieren – und wie Sie sich schützen können.
📜 Merke:
Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meist nicht wahr.
Lassen Sie sich nicht von „schnellem Geld“ blenden. Betrug im Internet wird immer professioneller – bleiben Sie skeptisch und wachsam.
Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen gern eine kompakte Verbraucherwarnung zur Veröffentlichung auf Ihrer Webseite oder eine druckbare Infografik.
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