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Warnhinweis: coin.zone GmbH

kpuljek (CC0), Pixabay
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coin.zone GmbH

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) im Falle der Verhängung einer Sanktion, die wegen Verstößen gegen u.a. § 98 Abs. 1a Bankwesengesetz (BWG) gesetzt wurde, den Namen der Personen oder Unternehmen, gegen das eine Sanktion verhängt wurde, sowie die verhängte Sanktion beauskunften oder veröffentlichen.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 16.05.2020 teilt die FMA daher mit, dass der

coin.zone GmbH

Villacherring 59

9020 Klagenfurt

Telefon:+43 664 34 868 34

E-Mail: office@thecoin.zone

Web: www.diecoinzone.com (Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.)

mit Bescheid vom 19.03.2020 aufgetragen wurde, den unerlaubten Betrieb des gewerblichen Abschlusses von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft) zu unterlassen.

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