Startseite Allgemeines Warnhinweis: LTC Markets
Allgemeines

Warnhinweis: LTC Markets

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay
Teilen
LTC Markets
Sitz
Adresse Dreikönigstrasse 31A, 8002 Zürich
Internet https ://ltc-markets.co
Handelsregister (HR) Ohne HR-Eintrag

Warnung vor möglicherweise unerlaubt tätigen Anbietern

FireShot Screen Capture #294 – ‚FINMA – LTC Markets‘ – www_finma_ch

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig.

Verschiedene Tätigkeiten in der Finanzbranche setzen eine Bewilligung der FINMA voraus. Sofern die FINMA Hinweise darauf erhält, dass Anbieter – bewusst oder unbewusst – ohne Bewilligung Tätigkeiten ausüben, für die eine solche erforderlich wäre, leitet sie entsprechende Abklärungen ein.

Erhärtet sich der Verdacht, kann die FINMA mit sogenannten Enforcement-Verfahren gegen unerlaubt tätige Anbieter vorgehen und Massnahmen verfügen, die bis hin zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.

Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste. Bei den Unternehmen und Personen, die auf dieser Liste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeit eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder falsche Angaben gemacht haben. Des Weiteren kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Ein Eintrag in der Warnliste bedeutet nicht zwangsläufig, dass die vom aufgeführten Unternehmen ausgeübte Aktivität illegal ist. Indem die FINMA entsprechende Unternehmen in der Warnliste aufführt, weist sie aber darauf hin, dass diese über keine Bewilligung verfügen.

Betroffene Unternehmen werden von der Liste gestrichen, sobald die FINMA die notwendigen Abklärungen und allfälligen Anpassungen vornehmen konnte.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Schaeffler AG: BaFin verhängt Geldbuße wegen Verstoßes gegen Ad-hoc-Pflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Schaeffler AG eine Geldbuße...

Allgemeines

Ölkrise in Asien: Marcos verspricht den Philippinen einen „Fluss von Öl“

Wenn ein Präsident seinem Land in der Krise öffentlich einen „Fluss von...

Allgemeines

„Ruhestand in 15 Minuten? Anleger sollten bei solchen Werbeversprechen sehr genau hinsehen“

Ein Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime zur Werbung von Fisher Investments Redaktion:...

Allgemeines

Erst Iran bombardieren, dann in Peking auf Staatsmann machen

Donald Trump reist im Mai nach China. Am 14. und 15. Mai...