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Warnhinweis der FMA: Findlay Nicolson

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Findlay Nicolson


Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2018) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 21.11.2019 teilt die FMA daher mit, dass

Findlay Nicolson

4th fl, No. 9 Qiangang Street,

Shilin District, Taipei City,

Taiwan 111 (R.O.C.)

+886 2 7705 3141

+886 2 7705 3142

info@findlaynicolson.com

www.findlaynicolson.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanz-instrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018) nicht gestattet.

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