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Warnhinweis der FMA Österreich: Wantage One AB

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Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 13.11.2019 teilt die FMA daher mit, dass die

Wantage One AB

RIDDARGATAN 23, 3TR

114 57 STOCKHOLM

SWEDEN

info@wantageone.com

support@wantageone.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (§ 1 Abs 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

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