Warnhinweis der BaFin vor „Kryptowährungen“

Die BaFin weist darauf hin, dass der Erwerb von Coins – je nach Ausgestaltung auch Tokens genannt – im Rahmen sogenannter Initial Coin Offerings (ICOs) für Anleger erhebliche Risiken birgt. ICOs sind höchst spekulative Investments. Anleger sollten sich darauf einstellen, dass auch ein Totalverlust ihrer Investition möglich ist. Wie bei den meisten aktuellen Trends zieht das hohe öffentliche Interesse an ICOs auch Betrüger an.

Der Begriff Initial Coin Offering ist an den Begriff des Initial Public Offering (IPO) angelehnt, also einen Börsengang. Durch die begriffliche Nähe wird der Eindruck erweckt, ICOs seien mit Aktienemissionen vergleichbar, was jedoch weder technisch noch rechtlich der Fall ist.

Zahlreiche Risiken

Die im Rahmen von ICOs erworbenen Tokens unterliegen häufig großen Preisschwankungen. Es besteht das Risiko eines nicht liquiden oder gar nicht vorhandenen Zweitmarkts, auf dem Anleger die von ihnen jeweils erworbenen Tokens wieder veräußern können, um aus der Investition wieder gewinnbringend auszusteigen.

Typischerweise befinden sich Vorhaben, die über ICOs finanziert werden, in einem sehr frühen, meist experimentellen Stadium, so dass Entwicklung und Geschäftsmodell entsprechend unerprobt sind. Gleichzeitig sind die in den begleitenden „Whitepapern“ oder Vertragsbedingungen (Terms and Conditions) behaupteten Funktionsweisen der jeweiligen Tokens anhand des zugrundeliegenden Programmiercodes (Smart Contract) aus Anlegersicht schwer zu überprüfen. Der Code kann sich zudem als angreifbar und damit manipulierbar erweisen.

Hinzu kommt, dass die Angaben der Anbieter oft unzureichend sind: Im Gegensatz zu regulierten Prospekten ist die Dokumentation in den Whitepapers und Vertragsbedingungen oft objektiv unzureichend, unverständlich oder gar irreführend. Aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben und Transparenzvorschriften ist der Verbraucher allein auf sich gestellt, wenn es daran geht, die Identität, Seriosität und Bonität des Token-Anbieters zu überprüfen und das angebotene Investment zu verstehen und zu bewerten. Auch der Schutz personenbezogener Daten nach deutschen Maßstäben ist nicht gewährleistet.

Die systembedingte Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöht das Risiko, dass Anleger das eingesetzte Kapital verlieren, auch aufgrund notwendiger Maßnahmen der Behörden gegen Betreiber oder sonstige Personen und Unternehmen, die in solche illegalen Geschäfte einbezogen sind.

Hinweise für Verbraucher

Bevor sich Verbraucher für ein ICO entscheiden, sollten sie sich daher vergewissern, dass sie die Vorteile und Risiken des Projekts beziehungsweise des Investments vollständig verstanden haben. Dazu sollten sie dem Emittenten so viele Fragen stellen wie nötig und dessen Angaben aus unabhängigen Quellen verifizieren. Zudem sollten Anleger sicherstellen, dass die Eigenschaften des Projekts beziehungsweise Investments ihren Anlagebedürfnissen und ihrem Risikoappetit entsprechen. Nähere Informationen zu ICOs und deren Risiken finden Sie in der kommenden Ausgabe des BaFinJournals, die am 15. November erscheint. Weiterführende Hinweise zur Blockchain-Technologie und zu virtuellen Währungen hält die BaFin unter dem Menüpunkt Unternehmensgründer und Fintechs bereit.

 

 

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