Die Bundeswahlleiterin
3. Bekanntmachung
über die Berufung eines Listennachfolgers
in das 10. Europäische Parlament
Gemäß § 77 Absatz 3 Satz 1 der Europawahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 215) geändert worden ist, gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Europäischen Parlaments Carola Rackete – gewählt über die gemeinsame Liste für alle Länder der Partei Die Linke (Die Linke) – hat gemäß § 22 Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 3 des Europawahlgesetzes der Präsidentin des Europäischen Parlaments zur Niederschrift erklärt, dass sie mit Wirkung zum 16. September 2025 auf ihre Mitgliedschaft im Europäischen Parlament verzichte.
Das Europäische Parlament wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 8. September 2025 das Freiwerden des Sitzes mit Wirkung zum 16. September 2025 entsprechend § 23 Absatz 1 Nummer 5 des Europawahlgesetzes feststellen.
Gemäß § 24 Absatz 1 und 3 des Europawahlgesetzes ist, nachdem die beiden nächstfolgenden Bewerber, Herr Gerhard Max Trabert und Frau Ines Maria Schwerdtner, erklärt haben, dass sie auf die Nachfolge verzichten, als nächstfolgender, bisher noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der gemeinsamen Liste für alle Länder der Partei Die Linke
Herr Martin Günther
von mir als gewählt festgestellt worden.
Nach § 21 Absatz 2 des Europawahlgesetzes wird Herr Günther die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament am 16. September 2025 erwerben.
W/2000149100-WE4035
Die Bundeswahlleiterin
Im Auftrag
Anna-Karina Elbert
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