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Wachstums-Chancen-Gesetz reicht das wirklich aus?

ElisaRiva (CC0), Pixabay
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Das, was Frau Paus noch gestoppt hatte, könnten nun Realität werden, wenn die in Schloss Meseberg beschlossenen Papiere dann auch in die Tat umgesetzt werden. Ein wichtiger Punkt ist die steuerliche Förderung des Wohnungsbaus. Hier soll man 6 Jahre lang jährlich 6 % abschreiben können.

Hört sich gut an, ist aber möglicherweise nicht das, was der Wohnungswirtschaft wirklich weiterhilft. Das größte Problem ist das stetig steigende Zinsniveau, welches den Käuferkreis für Immobilien permanent schrumpfen lässt. Viele potenzielle Hausbauer fallen mit jeder neuen Zinserhöhung durch die EZB aus dem Finanzierungsraster der Banken heraus. Klar ist, dass ein Unternehmer nur dann Neubauten errichten wird, wenn er diese auch verkaufen kann. Wenn jedoch die Käuferklientel fehlt, warum sollte der Unternehmer dann bauen?

Das wäre nur sinnvoll für den Eigenbestand, aber dann bleibt das Problem der bezahlbaren Miete. Besser wäre es, mietpreisbezogene Förderungen vorzunehmen: Je länger sich die Miete eines Objektes im Rahmen der ortsüblichen Miete oder darunter bewegt, erhält der Bauherr eine Förderung. Alternativ bleibt immer noch, wie von uns mehrfach gefordert, die Wohnbaugenossenschaften stärker zu fördern. Derzeit ist dafür aber wohl nichts vorgesehen.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2023-07-17-Wachstumschancengesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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