Startseite Allgemeines W-lan und Haftung
Allgemeines

W-lan und Haftung

Teilen

Ein drahtloser Internetzugang für Kunden gehört in vielen Hotels und Gaststätten dazu. Wer aber haftet, wenn über diesen Zugang illegale Daten verschickt oder heruntergeladen werden? Bislang ist diese Frage nicht eindeutig geklärt. Mit einer Bundesratsinitiative wollen Hamburg und Berlin dies nun ändern.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

OLG Köln untersagt Streaming-Portal „Kopie“ der ARD Mediathek

Ein privater Streaming-Anbieter darf Inhalte der ARD Mediathek weder ohne Zustimmung übernehmen...

Allgemeines

Keine Haftung des Jagdpächters nach tödlichem Sturz von Hochsitz

Verkehrssicherungspflichten für einen Jagdhochsitz bestehen grundsätzlich nur gegenüber befugten Nutzern – also...

Allgemeines

Paypal:„Sicher bezahlen“ – aber bitte unsicher klicken!

Paypal-Betrug mit Kleinanzeigen: Wenn der Käuferschutz nur bis zum gesunden Menschenverstand reicht...

Allgemeines

Bei uns kommt der Strom doch aus der Steckdose

Zumindest könnte man das meinen, wenn man die Debatten verfolgt, die derzeit...