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Vorsicht vor dem Unternehmen Debcon GmbH aus Witten (Inkassounternehmen)

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Seit einiger Zeit erhalten Verbraucher Schreiben der Debcon GmbH aus Witten. Bei der Firma Debcon GmbH handelt es sich um ein Inkassounternehmen, das einen Großteil alter Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei U&C ersteigert hatte.

Debcon GmbH gibt in ihren Schreiben an, Forderungen aus „Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung“ durchsetzen zu wollen. Vor diesem Hintergrund werden die Adressaten „letztmalig außergerichtlich“ aufgefordert, ihre „Schulden“ zu tilgen und innerhalb einer Frist von meist etwa einer Woche an die Debcon GmbH zu überweisen. Gleichsam mögen die Verbraucher einen Verzicht zur Geltendmachung der Verjährung unterzeichnen.

Hier sollten spätestens die Alarmglocken klingeln. In den uns bisher vorliegenden Fällen waren die Forderungen bereits verjährt. Diese muss jedoch geltend gemacht werden, damit die geforderte Leistung verweigert werden kann.

Betroffene Verbraucher sollten daher die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale aufsuchen, um von einem Juristen prüfen zu lassen, ob die Verjährung in dem individuellen Einzelfall bereits eingetreten ist. Sollte dies der Fall sein, hält die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben vor, mit dem dann rechtswirksam von der Einrede der Verjährung Gebrauch gemacht werden kann.

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