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Vorsicht bei Beteiligung am „KFZ- und NFZ-Betrieb“ Wolfram Hartmann – Totalverlustrisiko beachten

Gaertringen (CC0), Pixabay
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In einer Zeit niedriger Sparzinsen klingen Renditen ab 5,75 % p.a. verlockend – besonders, wenn sie mit einer soliden, bodenständigen Branche wie dem KFZ- und Nutzfahrzeugbetrieb (NFZ) in Verbindung gebracht werden. So wirbt der „KFZ- und NFZ-Betrieb“ Wolfram Hartmann aus Marienheide um Anlegergelder in Form von Genussrechtsbeteiligungen. Doch hinter diesem vermeintlich attraktiven Investment verbergen sich deutliche Risiken – bis hin zum vollständigen Verlust der Investition.

Was wird angeboten?

Das Angebot richtet sich an einen kleinen Kreis von maximal 20 Investoren, die sich mit einem Mindestbetrag von 20.000 Euro beteiligen können. Es handelt sich dabei um Genussrechte, die eine Beteiligung am Gewinn, aber auch am Verlust des Unternehmens beinhalten. Die Laufzeit beträgt mindestens fünf Jahre, Kündigungen sind nur mit zweijähriger Frist zum Geschäftsjahresende möglich.

Ein Agio von 3 % der Zeichnungssumme fällt zusätzlich an. Die Dividende soll einmal jährlich gezahlt werden und besteht aus einer Grunddividende ab 5,5 % p.a., ergänzt um eine mögliche Überschussdividende, falls das Unternehmen genügend Gewinn erwirtschaftet.

Kein Prospekt – keine Kontrolle

Ein zentrales Risiko: Für diese Vermögensanlage besteht keine Prospektpflicht gemäß § 2 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Das bedeutet: Es gibt keine durch die BaFin geprüften Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Stattdessen stützt sich das Angebot auf eine gesetzliche Ausnahmeregelung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG), die bei Kleinbeteiligungen Anwendung findet.

Das Fehlen eines Prospekts bedeutet, dass alle Informationen vom Anbieter selbst stammen und nicht von einer unabhängigen Stelle auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft wurden.

Totalverlustrisiko gesetzlich vorgeschrieben – und real

Wie bei allen solchen Beteiligungsmodellen schreibt der Gesetzgeber in § 12 Abs. 2 VermAnlG vor, auf das Risiko des Totalverlusts hinzuweisen – und das aus gutem Grund. Genussrechte zählen zum sogenannten Nachrangkapital. Im Falle einer Insolvenz erhalten Anleger ihr Geld in der Regel erst nach allen anderen Gläubigern – wenn überhaupt.

Die versprochene Dividende steht zudem unter dem Vorbehalt ausreichender Jahresüberschüsse. Sollte das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten oder Verluste schreiben, entfallen Dividendenzahlungen vollständig.

Fazit: Hohes Risiko trotz solider Branche

So bodenständig das Geschäftsfeld rund um KFZ und Nutzfahrzeuge erscheinen mag, die angebotene Beteiligung ist mit erheblichen Risiken verbunden. Das Fehlen eines geprüften Prospekts, die lange Mindestbindung, die Nachrangigkeit der Forderung im Insolvenzfall und die völlige Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs machen das Angebot ungeeignet für sicherheitsorientierte Anleger.

Anleger sollten sich bewusst sein: Diese Form der Unternehmensbeteiligung ist kein Sparprodukt – sie ist ein unternehmerisches Wagnis, das im schlimmsten Fall mit dem vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals enden kann.

Empfehlung: Gründlich prüfen oder ganz die Finger lassen

Interessierte Anleger sollten vor einer Investition unabhängigen finanziellen oder rechtlichen Rat einholen. Besonders bei Beteiligungen ohne Prospekt und mit hohem Mindestbetrag ist größte Vorsicht geboten. Wer Verluste nicht verkraften kann, sollte von einem solchen Investment lieber Abstand nehmen.

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