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Vorläufiges Insolvenzverfahren über die xession GmbH eingeleitet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat unter dem Aktenzeichen 67h IN 30/25 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der xession GmbH mit Sitz in den Mundsburg Towers, Hamburger Straße 11, 22083 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179637, angeordnet.

Die xession GmbH, deren Geschäftstätigkeit in den Bereichen Personaldienstleistungen, -vermittlung sowie Arbeitnehmerüberlassung liegt, wird von Geschäftsführer Michael Bahn vertreten.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit Beschluss vom 27. Januar 2025, 15:33 Uhr, hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag (Rosenstraße 6, 20095 Hamburg) als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen wurde stark eingeschränkt:

  • Geschäftliche Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldnern (Kunden oder Vertragspartnern, die der xession GmbH Geld schulden) ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zwangsvollstreckungen vorerst ausgesetzt

Zusätzlich hat das Gericht angeordnet, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die xession GmbH untersagt bzw. bereits eingeleitete Maßnahmen vorerst eingestellt werden. Ausgenommen sind hiervon nur Vollstreckungen in unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Entscheidung

Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens bedeutet, dass sich die xession GmbH in einer finanziellen Krise befindet, die möglicherweise zur Insolvenzeröffnung und Abwicklung des Unternehmens führen könnte. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

Das Verfahren ist entscheidend für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter, da es darüber entscheidet, ob und in welchem Umfang offene Forderungen beglichen werden können.

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