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Vorläufiges Insolvenzverfahren über die C4 Energy GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 57/24
Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Saarbrücken ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der C4 Energy GmbH, mit Sitz in der Eisenbahnstraße 36, 66424 Homburg, eingeleitet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 10876 eingetragen ist, wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer Herrn Enis Sefidini vertreten.


Anordnung des Insolvenzgerichts

Um die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens zu sichern, hat das Gericht folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin:
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Gerlach, mit Kanzleisitz Am Ludwigsberg 78, 66113 Saarbrücken, bestellt. Sie übernimmt vorerst die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin.
  2. Verfügungsverbot für die Schuldnerin:
    Der C4 Energy GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen ohne Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin nicht mehr über Vermögenswerte verfügen kann (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Aufforderung an Drittschuldner:
    Drittschuldner – also Personen oder Institutionen, die der Schuldnerin Geld schulden – wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziel der Anordnung

Die gerichtlichen Maßnahmen sollen sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der C4 Energy GmbH eintreten. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens verschaffen, Forderungen prüfen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens klären.


Hintergrund

Die C4 Energy GmbH ist ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen, das in der Vergangenheit mit Energieprojekten in Verbindung gebracht wurde. Details zur aktuellen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens oder den Gründen für die Insolvenz sind bislang nicht bekannt.


Ausblick

Ob das vorläufige Insolvenzverfahren in ein Hauptinsolvenzverfahren übergeht, hängt von den weiteren Feststellungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin ab. Diese wird die Vermögenswerte des Unternehmens prüfen und darüber entscheiden, ob eine Sanierung, Restrukturierung oder eine Abwicklung des Unternehmens sinnvoll ist. Weitere Entwicklungen bleiben abzuwarten.

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