Das Amtsgericht Pirmasens hat am 16. Januar 2025 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co. KG (Herstellung von Schuhen, Sitz: Alleestraße 36–42, 66953 Pirmasens, HRA 22503) wichtige Maßnahmen angeordnet.
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wurde Rechtsanwalt Michael J.W. Blank (BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB, Saarbrücken) zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Dies bedeutet, dass sich das Unternehmen in einem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren befindet.
Die Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co. KG bleibt somit berechtigt, ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen, allerdings unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters.
Das Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht es einem Unternehmen, unter gerichtlicher Aufsicht und mit Unterstützung eines Sachwalters die Geschäfte weiterhin selbst zu führen, anstatt einem externen Insolvenzverwalter die vollständige Kontrolle zu übergeben. Ziel ist es, die wirtschaftliche Sanierung des Unternehmens zu erleichtern und eine mögliche Insolvenzabwicklung zu vermeiden.
Die vollständige Gerichtsentscheidung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pirmasens eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden, sofern das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 geltend gemacht wird.
Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Bekanntmachung öffentlich erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen.
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Pirmasens – Insolvenzgericht (Bahnhofstraße 22–26, 66953 Pirmasens) oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einzulegen.
Mit der Anordnung des vorläufigen Sachwalters ist ein erster wichtiger Schritt zur Sanierung der Carl Semler Schuhfabrik GmbH & Co. KG getan. Ob das Unternehmen die Krise bewältigen kann oder ob ein reguläres Insolvenzverfahren notwendig wird, bleibt abzuwarten.
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