Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main- Schwerpunktstaatsanwaltschaft
für Wirtschaftsstrafsachen – Az. 7580 Js 232817/10
In dem Ermittlungsverfahren
der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
– Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen-
Große Friedberger Str. 25
60313 Frankfurt am Main
gegen
Dr. Daniel DANA
alias: Jamshid HASSANI
geboren am 22.11.1945 in Teheran/Iran
zuletzt wohnhaft: Koresh Street 14/18, Jerusalem/Israel
z. Zt. JVA Frankfurt am Main I, Obere Kreuzäckerstr. 6, 60435 Frankfurt am Main
Jörg Horst-Walter MEHLER
geboren am 10.08.1958 in Wiesbaden
zuletzt wohnhaft: Schulstr. 3, 55469 Holzbach
z. Zt. JVA Frankfurt am Main I, Obere Kreuzäckerstr. 6, 60435 Frankfurt am Main
Sharam DANESH
geboren am 31.10.1962 in Teheran/Iran
zuletzt wohnhaft: Steinbacher Hohl 36, 60488 Frankfurt am Main
z. Zt. JVA Frankfurt am Main I, Obere Kreuzäckerstr. 6, 60435 Frankfurt am Main
wegen gewerbsmäßigen Betrugs
wurden zugunsten der Tatverletzten die in der Anlage aufgeführten Vermögenswerte gem. § 111b ff. StPO gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 11le Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.
Es gilt zu beachten, dass auf die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vorläufig gesicherten Vermögenswerte lediglich im Wege der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung Zugriff genommen werden kann.
Voraussetzung für jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist, dass Sie einen vollstreckbaren zivilrechtlichen Titel gegen den Schuldner erwirken. Als solche kommen Urteile, Vergleiche oder auch ein notarielles Schuldanerkenntnis in Betracht. Ausreichend ist auch als vorläufig vollstreckbarer Titel ein dinglicher Arrest gem. §§ 916 ff. ZPO.
Auf der Grundlage eines solchen Titels können Sie in das bereits durch die Staatsanwaltschaft vorläufig gesicherte Vermögen die Zwangsvollstreckung betreiben.
Das in der Zwangsvollstreckung herrschende Prioritätsprinzip gemäß § 804 Abs. 3 ZPO gilt auch in diesem Verfahren ohne Einschränkung. Dies bedeutet, dass das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wird. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch aus §§ 111 g, 111 h StPO. Sie eröffnen ausschließlich den Tatverletzten nach durchgeführter Zwangsvollstreckung die Möglichkeit, in die Rangposition des Staates (der Staatsanwaltschaft) einzutreten.
Hierzu ist es erforderlich, dass Sie nach vollzogener Pfändung gem. §§ 111 g, 111 h StPO beim zuständigen Gericht den Antrag auf Zulassung der Zwangsvollstreckung stellen. Mit der gerichtlichen Zulassung der Zwangsvollstreckung treten sie in die Rangposition der Staatsanwaltschaft ein. Stellen mehrere Tatverletzte den Zulassungsantrag, so findet nunmehr wiederum § 804 Abs. 3 ZPO Anwendung mit der Konsequenz, dass das frühere begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, das durch eine spätere Pfändung begründet wurde.
Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen, verbunden mit dem Kostentragungsrisiko, liegt stets im Ermessen der Tatverletzten. Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens zur Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruches oder Rückzahlungsanspruches und die damit verbundene Kosten-Nutzen-Frage können Sie ggf. mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern.
Haben Sie bitte Verständnis, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei Ratschläge zum Verfahren oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten geben können. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Rückfragen ab.
| A) | Global New Energy Investment AG | 180.000,00 Euro | Grundstück 1 | |
| a) | Sicherungshypothek AG Cham Blatt 1558 | 70.000,00 Euro | Grundstück 2 | |
| b) | Nassauische Sparkasse Wiesbaden | 19.324,91 Euro | ||
| 50.480,92 Euro | ||||
| c) | Deutsche Postbank AG | 11.493,88 Euro | ||
| d) | Hinterlegungsstelle Amtsgericht Ffm., 2 HL 1035/13F | 1.640,00 Euro | ||
| B) | Scharam Danesch | keine Pfändungen | ||
| C) | Dr. Daniel Dana | |||
| Deutsche Bank Privat u. Geschäftskunden AG | 16,56 Euro | |||
| D) | Jörg Horst-Walter Mehler | |||
| a) | Taunus Sparkasse | 3,65 Euro | ||
| b) | Valouis Bank AG | 17,32 Euro | ||
| E) | Eveline Mehler | |||
| a) | ING-DiBa AG | 24,07 Euro | ||
| 512,97 Euro | ||||
| b) | Sparda Bank Südwest eG | 3,08 Euro | ||
| c) | Volksbank Rheinböllen | 163,48 Euro | ||
| d) | Deutsche Post Bank AG | 299,31 Euro | ||
| e) | AG Simmern/Hunsrück, Blatt 990 | Sicherungshypotheken | ||
| 63.043,52 Euro | ||||
| 8.500,00 Euro | ||||
Dr. Köster, Staatsanwältin
Wie kann ich falls das Urteil rechtskräftig wird meine Ansprüche anmelden.Geht das automatisch oder brauche ich einen RA.Oben genannter Fall.
Bedanke mich im voraus
Mfg
Genau derselbe Herr Mehler versucht uns gerade mit unseren Nebenkosten zu verarschen. Fürs ganze Jahr berechnet obwohl wir nur 8 Monate gewohnt haben. Hoffe der fliegt so derbe aufs Gesicht. Meidet den, egal wie sehr ohr eine Wohnung braucht.