Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 11. Februar 2025 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das inländische Vermögen der Tennor International Services B.V. (Berlin branch) angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, bis über den Insolvenzantrag entschieden wird.
Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sascha Feies aus Berlin eingesetzt. Er hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen.
Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt bzw. eingestellt (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einziehen und ein Insolvenzsonderkonto einrichten.
- Drittschuldnern (Schuldner der Schuldnerin) ist es untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen; stattdessen müssen sie Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten.
- Der Insolvenzverwalter darf Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in die Geschäftsbücher nehmen.
Hintergrund der Insolvenz
Die Tennor-Gruppe, zu der die Schuldnerin gehört, ist bereits in der Vergangenheit durch wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgefallen. Das vorläufige Insolvenzverfahren dürfte daher von Gläubigern und Investoren mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt werden.
Ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, wird nun durch den vorläufigen Insolvenzverwalter geprüft. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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